musikguru

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  • 07.08.19
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Urteil Sonderkündigungsrecht: Kunde muss nach Umzug weiterzahlen

Ich möchte in eine andere Stadt ziehen, in das Haus meiner Partnerin, dort besteht allerdings ein NEuvertrag mit der Telekom, unitymedia will aber eine Melde bzw. einen Mietvertrag haben ! (schwachsinn bei lebenspartner) und dementsprechend darf ich 3 monate nach ummeldung das sonderkündigungsrecht wahr nehmen und bezahlene obwohl keine leistung erbracht wird! (echt toll dieses Gesetz)

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