EU will Recht auf Downgrades und Strafen gegen geplante Obsoleszenz
Infografik: So viel Elektroschrott produziert die Welt
So heißt es in der gestern veröffentlichten Mitteilung, dass 77% der Unionsbürger es vorziehen würden, ein Gerät zu reparieren, anstatt ein neues zu kaufen. Sie sehen sich letztendlich aber dazu gezwungen, Produkte zu ersetzen beziehungsweise zu entsorgen, da eine Reparatur zu teuer wäre oder die entsprechenden Dienstleistungen nicht angemessen sind.
Deshalb fordert das Parlament nun, "dass unbedingt die Möglichkeit gewährleistet sein sollte, Produkte von unabhängigen Anbietern reparieren zu lassen, und dass daher beispielsweise technischen Lösungen, Sicherheitsvorkehrungen und Softwarelösungen entgegengewirkt werden sollte, die dazu führen, dass Reparaturen nur von zugelassenen Unternehmen oder Stellen ausgeführt werden können". Gemeint sind technische Hürden bei der Reparatur, wie sie zum Beispiel durch Apple genutzt werden. Ein Beispiel: Nur wenn der Fingersensor im iPhone von einem zertifizierten Partner repariert wird, lässt er sich anschließend auch nutzen.
Siehe auch: Amt will Warnung "Gerät wird voraussichtlich 2018 schrottreif sein"
Die Forderungen gehen aber noch weiter. Dazu hat das Parlament gestern beschlossen, eine Art Recht auf Downgrades nach Software-Updates einzuführen. So wird gefordert, "dass die Möglichkeit bestehen muss, essenzielle Software-Aktualisierungen rückgängig zu machen, und dass bei derartigen Aktualisierungen erläutert werden muss, wie sie sich auf den Betrieb des Geräts auswirken, und dass neue essenzielle Software mit der vorausgehenden Generation der Software kompatibel sein muss".
Aktualisierung rückgängig
Hinter dieser verklausulierten Forderung steckt die Wahlmöglichkeit für jeden Nutzer, bei Problemen jeder Art eine angebotene Aktualisierung rückgängig zu machen. Gerade in Zeiten in denen Konzerne auf automatische Software-Aktualisierungen setzen, ist diese Forderung auch im Hinblick auf Hardware- Kompatibilität interessant, denn häufig lauern für den Nutzer dort Fallstricke. Für viele Systeme gilt heute sogar, dass man nicht einfach wieder auf eine alte Software-Version zurückgreifen kann.Kennzeichnungspflicht gescheitert
Bisherige Gesetzes-Reformen wie für eine Kennzeichnungspflicht für die Lebensdauer von elektronischen Geräten waren im Parlament gescheitert, doch man hat sich nun auf die Veröffentlichung eines Berichts geeinigt, der die wichtigsten Forderungen in einer so genannten Entschließung zusammenfasst. Das Parlament stellt dabei fest, dass den meisten Verbrauchern in Europa die Wegwerfmentalität fremd sei und sie soweit wie möglich defekte Geräte gern reparieren lassen würden. Dagegen spräche vorrangig die Preispolitik von Unternehmen und oftmals eine krude Einschränkung, wer ein Gerät überhaupt reparieren dürfe.So heißt es in der gestern veröffentlichten Mitteilung, dass 77% der Unionsbürger es vorziehen würden, ein Gerät zu reparieren, anstatt ein neues zu kaufen. Sie sehen sich letztendlich aber dazu gezwungen, Produkte zu ersetzen beziehungsweise zu entsorgen, da eine Reparatur zu teuer wäre oder die entsprechenden Dienstleistungen nicht angemessen sind.
Deshalb fordert das Parlament nun, "dass unbedingt die Möglichkeit gewährleistet sein sollte, Produkte von unabhängigen Anbietern reparieren zu lassen, und dass daher beispielsweise technischen Lösungen, Sicherheitsvorkehrungen und Softwarelösungen entgegengewirkt werden sollte, die dazu führen, dass Reparaturen nur von zugelassenen Unternehmen oder Stellen ausgeführt werden können". Gemeint sind technische Hürden bei der Reparatur, wie sie zum Beispiel durch Apple genutzt werden. Ein Beispiel: Nur wenn der Fingersensor im iPhone von einem zertifizierten Partner repariert wird, lässt er sich anschließend auch nutzen.
Rechtssichere Definitionen müssen her
Zudem bringt das Parlament noch einmal eine Kennzeichnung der geplanten Lebensdauer ins Spiel. Zunächst sollten Interessensverbände eine EU-weit geltende Definition des Begriffs "geplante Obsoleszenz" für materielle Güter und Software erarbeiten. Zur Ergänzung sollten unabhängige Prüfkriterien gegen die geplante Obsoleszenz erstellt werden, damit diese Kriterien für Maßnahmen eingesetzt werden können, um abschreckende Maßnahmen, also Strafen einzuführen.Siehe auch: Amt will Warnung "Gerät wird voraussichtlich 2018 schrottreif sein"
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