Strafanzeige gegen Gesichtsanalyse in Verbrauchermärkten angekündigt
Der Verein Digitalcourage hat angekündigt, gegen die Video-Überwachung zu Marketingzwecken bei der Supermarkt-Kette Real und der Deutschen Post Anzeige zu erstatten. Die Aktivisten Pro Datenschutz unterstreichen, dass die Technik ihrer Ansicht nach grundrechtswidrig sei.
Laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung hat sich der Streit um die Video-Überwachung bei Real und der Deutschen Post nun soweit hochgeschaukelt, dass es erste Strafanzeigen geben soll. In der vergangenen Woche wurde bekannt, dass die Supermarkt-Kette Real nach einem Testlauf weitere Filialen mit einem neuen Software/Hardware-Bundle ausstatten will, mit dem Kunden an der Kasse beobachtet werden, um ihnen eine passende Video-Werbung anzuzeigen. Ein solches System kommt so auch bei der Deutschen Post zum Einsatz.
Man beabsichtige daher nun Anzeige zu erstatten, "weil es nicht normal werden darf, auf Schritt und Tritt beobachtet und durchanalysiert zu werden".
Laut Süddeutscher bezieht sich Digitalcourage dabei auf den Paragraph 6b im Bundesdatenschutzgesetz, der die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen regelt. Die Verwendung zu Marketingzwecken stößt sich mit den Regelungen des Gesetzes.
Kunde bekommt von der Analyse nichts mit
Die Software erkennt dabei im Grunde alle Eckdaten, die die Unternehmen für eine personalisierte Werbeeinblendung an den Kassen benötigen: Dazu gehört neben dem Geschlecht auch das Alter, außerdem wird gemessen, wie lang ein Kunde Augenkontakt zu den Werbe-TV hält, um daraus sein Interesse abzuleiten. Der Kunde selbst bekommt aber von der Überwachung und Analyse eigentlich nichts mit. Denn außer einem allgemeinen Hinweis auf eine Videoüberwachung im Markt gibt es weder bei Real noch bei der Deutschen Post einen aufklärenden Hinweis zu der Gesichterkennungs-Software.Keine Kennzeichnung
Für den Verein Digitalcourage ist genau das der Stein des Anstoßes: "Fest steht, dass mit Schildern, die auf Videoüberwachung hinweisen, Kunden nicht vor der Tragweite der Beobachtung gewarnt sind. Selbst wenn Kunden explizit aufgeklärt würden, rechtfertigt das nicht, sie vor die Wahl zu stellen, ob sie sich weiter zum Marketing-Objekt machen lassen und den Eingriff in ihre Grundrechte hinnehmen. Oder, ob sie in den Supermarkt gehen, der weiter entfernt ist, aber nicht überwacht wird", heißt es in einer Mitteilung des Vereins.Man beabsichtige daher nun Anzeige zu erstatten, "weil es nicht normal werden darf, auf Schritt und Tritt beobachtet und durchanalysiert zu werden".
Laut Süddeutscher bezieht sich Digitalcourage dabei auf den Paragraph 6b im Bundesdatenschutzgesetz, der die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen regelt. Die Verwendung zu Marketingzwecken stößt sich mit den Regelungen des Gesetzes.
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