Nicht nur Marktführer müssen bald mit dem Kartellamt rechnen
Die Zeichen stehen für dieses Jahr auf eine Weiterentwicklung des Bundeskartellamtes zu einer Verbraucherschutzbehörde mit viel weiter als bisher reichenden Befugnissen. Das ist insbesondere aufgrund der Entwicklung in der Online-Wirtschaft dringend nötig, erklärte Kartellamts-Chef Andreas Mundt.
"Wir brauchen mehr Durchschlagskraft, um gegen massenhafte Verstöße gegen den Verbraucherschutz, wie sie im Internet vorkommen, vorgehen zu können", sagte dieser in einem Interview mit der Rheinischen Post. Angesichts der Reichweite der Unternehmen, die im Netz aktiv sind, gebe es aufgrund der aktuellen Rechtslage bedeutende Lücken. So können einzelne Verbraucher mit Hilfe der Verbraucherschutzverbände gegen Anbieter klagen - doch gelten die Urteile dann eigentlich nur in dem speziellen Einzelfall. Das Kartellamt kann hingegen erst aktiv werden, wenn das Unternehmen eine marktbeherrschende Stellung hat und diese durch illegale Aktivitäten ausbauen oder festigen kann.
Eine Neuregelung der Kompetenzen soll es ermöglichen, dass das Bundeskartellamt schon weitaus früher eingreifen kann und damit unmittelbar gleich einer größeren Zahl von Verbrauchern hilft. "Wenn also eine Fluggesellschaft beim Online-Buchen Aufschläge praktisch verheimlicht, könnten wir das abstellen, wenn ein Online-Versandhaus die Rückgabe von Waren unklar regelt, ebenso", führte Mundt aus.
Das betrifft keineswegs nur und in erster Linie Online-Händler. Ein prominentes Beispiel hierfür ist auch Facebooks Plan, die eigenen Datenbanken mit denen der Tochter WhatsApp zusammenzuführen. "Persönliche Daten haben eine große wirtschaftliche Bedeutung", so Mundt. Wenn ein Konzern wie Facebook nun rechtswidrig an solche Informationen gelangt, kann das eben auch ein Verstoß gegen das Kartellrecht sein.
Eine Neuregelung der Kompetenzen soll es ermöglichen, dass das Bundeskartellamt schon weitaus früher eingreifen kann und damit unmittelbar gleich einer größeren Zahl von Verbrauchern hilft. "Wenn also eine Fluggesellschaft beim Online-Buchen Aufschläge praktisch verheimlicht, könnten wir das abstellen, wenn ein Online-Versandhaus die Rückgabe von Waren unklar regelt, ebenso", führte Mundt aus.
Keine Superbehörde
Es sei, so erklärte er, keineswegs so, dass alle möglichen Belange dieser Art in seiner Behörde zusammengefasst würden. Vielmehr soll sie nur dort aktiv werden können, wo das aktuelle System noch Lücken aufweist. "Das ist der Fall, soweit illegale Geschäftspraktiken, wie sie im Internet vorkommen, direkt viele hunderttausend oder Millionen Kunden treffen. Hier macht es Sinn, dass eine Behörde quasi stellvertretend für alle dagegen vorgehen kann", sagte er.Das betrifft keineswegs nur und in erster Linie Online-Händler. Ein prominentes Beispiel hierfür ist auch Facebooks Plan, die eigenen Datenbanken mit denen der Tochter WhatsApp zusammenzuführen. "Persönliche Daten haben eine große wirtschaftliche Bedeutung", so Mundt. Wenn ein Konzern wie Facebook nun rechtswidrig an solche Informationen gelangt, kann das eben auch ein Verstoß gegen das Kartellrecht sein.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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