Razzia: Amazon erhält in Japan Besuch von der Kartellaufsicht
Auch der Online-Händler Amazon bekommt aktuell Ärger mit den Wettbewerbsbehörden. In Japan rückten die Ermittler des Kartellamtes jetzt zu einer Razzia ein - oder eben zu einer Vorort-Begehung, wie es die japanischen Medien etwas vornehmer ausdrücken.
Laut dem Bericht der japanischen Wirtschafts-Nachrichtenagentur Nikkei geht es bei der Angelegenheit darum, dass Amazon kleinere Handelspartner mit seiner Marktmacht faktisch erpresst haben soll, beim Kleinhalten konkurrierender Handels-Plattformen mitzuhelfen. Wenn sich der Verdacht bestätigt, hätte man es mit einem klaren Gesetzesverstoß zu tun.
Im konkreten dreht sich die ganze Sache um die diversen kleineren Händler, die neben Amazon selbst ihre Produkte ebenfalls auf der Plattform anbieten. Für diese ist das oft der wichtigste Bereich des Online-Handels, da sie mit ihrem eigenen Shop oder auch auf anderen Marktplätzen nicht annähernd solche Mengen an Nutzern erreichen, wie bei dem großen US-Konzern.
Ein solches Vorgehen wäre aufgrund verschiedener Aspekte schlicht illegal. So würde Amazon damit zu unlauteren und wettbewerbsverzerrenden Methoden greifen. Hinzu käme, dass das japanische Wirtschaftsrecht es auch untersagt, in die unternehmerische Freiheit eines Geschäftspartners einzugreifen, was im Fall eines Preisdiktates der Fall wäre.
Anders könnte die Sache allerdings aussehen, wenn Amazon eher mit Anreizen für geringere Preise sorgte. Doch auch dies kann abhängig von der Stellung des Unternehmens im jeweiligen Markt problematisch sein. Der Hausbesuch sollte hier nun neue Erkenntnisse gebracht haben.
Im konkreten dreht sich die ganze Sache um die diversen kleineren Händler, die neben Amazon selbst ihre Produkte ebenfalls auf der Plattform anbieten. Für diese ist das oft der wichtigste Bereich des Online-Handels, da sie mit ihrem eigenen Shop oder auch auf anderen Marktplätzen nicht annähernd solche Mengen an Nutzern erreichen, wie bei dem großen US-Konzern.
Koalition der Willigen?
In Japan soll Amazon diese kleineren Partner aber eingespannt haben, um seine eigene Position weiter zu zementieren. Dem Vernehmen nach seien die externen Anbieter quasi verpflichtet worden, für ihre Produkte, die auf der Amazon-Plattform gelistet werden, einen geringeren Preis anzusetzen als auf anderen Marktplätzen, auf denen sie eventuell auch aktiv sind.Ein solches Vorgehen wäre aufgrund verschiedener Aspekte schlicht illegal. So würde Amazon damit zu unlauteren und wettbewerbsverzerrenden Methoden greifen. Hinzu käme, dass das japanische Wirtschaftsrecht es auch untersagt, in die unternehmerische Freiheit eines Geschäftspartners einzugreifen, was im Fall eines Preisdiktates der Fall wäre.
Anders könnte die Sache allerdings aussehen, wenn Amazon eher mit Anreizen für geringere Preise sorgte. Doch auch dies kann abhängig von der Stellung des Unternehmens im jeweiligen Markt problematisch sein. Der Hausbesuch sollte hier nun neue Erkenntnisse gebracht haben.
Thema:
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