Klage fordert Löschung aller 'ähnlichen' Treffer aus Suchmaschinen
Die seit vielen Jahren aktive gemeinnützige Suchmaschine MetaGer sieht sich von einer rechtlichen Auseinandersetzung in ihrer Existenz bedroht. Sollte sich die Klägerin vor Gericht durchsetzen können, hätte dies aber noch wesentlich weitreichendere Folgen.
Geklagt hat eine Rechtsanwältin aus Norddeutschland, die sich auf das so genannte Recht auf Vergessen beruft. Diese will aber keineswegs nur konkrete Index-Einträge aus den Datenbanken der Suchmaschine gelöscht haben, sondern quasi alles, was mit dem fraglichen Begriff assoziiert werden kann. Im konkreten Fall soll MetaGer alles löschen, was ihrem Namen auch nur ähnlich ist.
Aus der der Klageschrift geht beispielsweise hervor, dass von MetaGer Suchergebnisse angezeigt würden, die der Klägerin missfallen, wenn man bei der Eingabe ihres Namens einen Buchstaben weglasse. Diese will sie entfernt sehen. "Als wir diese Forderung zum ersten Mal sahen, haben wir nur gestaunt, auf welche Ideen man kommen kann", erklärte Wolfgang Sander-Beuermann vom Vorstand des SUMA-EV, der MetaGer betreibt.
Man könnte nun annehmen, dass das Gericht die Sache schlicht zurückweisen würde. Das ist aber nicht geschehen. Den Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung will das zuständige Landgericht Hannover zumindest in einer mündlichen Anhörung diskutieren. Das birgt zumindest das Risiko, dass die Klägerin sich mit ihrer Rechtsauffassung durchsetzen könnte. "Würde der Klage stattgegeben, wäre das das Aus für alle Suchmaschinen in Deutschland", fasste Sander-Beuermann die drohende Gefahr zusammen.
Hinzu kommt, dass der Streitwert durch die Klägerin auf 120.000 Euro angesetzt wurde. Der SUMA-Chef sieht darin einen Versuch, den kleinen Suchmaschinen-Betreiber schon von Beginn an zu erschrecken und dazu zu bringen, klein beizugeben, um einem hohen finanziellen Risiko aus dem Weg zu gehen.
Aus der der Klageschrift geht beispielsweise hervor, dass von MetaGer Suchergebnisse angezeigt würden, die der Klägerin missfallen, wenn man bei der Eingabe ihres Namens einen Buchstaben weglasse. Diese will sie entfernt sehen. "Als wir diese Forderung zum ersten Mal sahen, haben wir nur gestaunt, auf welche Ideen man kommen kann", erklärte Wolfgang Sander-Beuermann vom Vorstand des SUMA-EV, der MetaGer betreibt.
Gefahr für alle Suchmaschinen
"Wenn man solche Forderungen akzeptieren würde, dann wären Namensnennungen im Internet praktisch für alle Suchmaschinen unmöglich. Zu jedem Namen gibt es Dutzende von ähnlichen Namen, die dann alle ein Recht auf Löschung hätten. Der Betrieb von Suchmaschinen wäre generell infrage gestellt", führte er weiter aus.Man könnte nun annehmen, dass das Gericht die Sache schlicht zurückweisen würde. Das ist aber nicht geschehen. Den Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung will das zuständige Landgericht Hannover zumindest in einer mündlichen Anhörung diskutieren. Das birgt zumindest das Risiko, dass die Klägerin sich mit ihrer Rechtsauffassung durchsetzen könnte. "Würde der Klage stattgegeben, wäre das das Aus für alle Suchmaschinen in Deutschland", fasste Sander-Beuermann die drohende Gefahr zusammen.
Hinzu kommt, dass der Streitwert durch die Klägerin auf 120.000 Euro angesetzt wurde. Der SUMA-Chef sieht darin einen Versuch, den kleinen Suchmaschinen-Betreiber schon von Beginn an zu erschrecken und dazu zu bringen, klein beizugeben, um einem hohen finanziellen Risiko aus dem Weg zu gehen.
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Christian Kahle
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