Providern soll der Router-Zwang jetzt per Gesetz verboten werden

Ein neuer Gesetzentwurf der Bundesregierung soll es den Internet-Providern zukünftig untersagen, ihre Kunden zur Verwendung eines bestimmten Routers oder Kabelmodems zu zwingen. Vorgelegt wurde die Ausarbeitung heute durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi).
Avm, Router, Fritzbox, Fritzbox 3490
Bei verschiedenen Anbietern dürfen die Nutzer nicht ihren eigenen Router einsetzen. Durchgesetzt wird dies in der Regel, indem die Zugangskennung im gestellten Gerät eingespeichert ist und dem Anwender nicht mitgeteilt wird. Die Unternehmen wollen auf diesem Weg den Support weniger aufwändig und billiger machen, da im Zweifelsfall von Außen auf die Geräte zugegriffen werden kann.

Die Praxis kann allerdings schwerwiegende Probleme mit sich bringen. Denn gerade die von den Providern in großen Mengen bereitgestellten Router weisen immer wieder Schwachstellen auf. Hinzu kommt, dass eine freie Konfiguration des Routers kaum möglich ist, wenn der Nutzer keinen vollen Zugriff auf das Gerät hat. Das erschwert beispielsweise den externen Zugriff auf die eigenen Daten im lokalen Netz.

Doch bald sollen Nutzer die freie Wahl haben, welches Gerät sie an ihren Internet-Zugang hängen. "Die Vorgabe eines spezifischen Routers oder Modems verhindert eine freie Produktauswahl durch Nutzerinnen und Nutzer. Dies beschränkt den Wettbewerb und kann für Hersteller eine Abhängigkeit von wenigen Abnehmern schaffen. Mit einer freien Endgerätewahl werden daher die Rechte der Verbraucher und der Endgeräteindustrie gestärkt und zugleich innovative Entwicklungen gefördert und intensiviert", kommentierte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel die Initiative seines Hauses.

Definition der Netzgrenze folgt

Ergänzend zu dem vorliegenden Entwurf, mit dem das Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG) entsprechend geändert werden soll, will man auch das Telekommunikationsgesetz (TKG) überarbeiten. Hier soll der Zugang zum öffentlichen Telekommunikationsnetz als passiver Netzabschlusspunkt definiert werden. Damit wird also klargestellt, dass die Telefondose oder der Kabelanschluss die Grenze zwischen dem Netz des Providers und dem des Nutzers ist - und nicht der Ausgang des Routers.
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