Immer stärkere Lobby gegen 7-Tage-Frist der Öffentlich-Rechtlichen
Gegen das seit 2009 praktizierte Löschen von Inhalten der Öffentlich-Rechtlichen Sendeanstalten nach 7 Tagen aus ihren Mediatheken sprechen sich immer mehr Länder aus. Nun hat auch das Berliner Abgeordnetenhaus einen entsprechenden Beschluss gefasst.
Die Nutzer ärgert es schon seit langem, nun formt sich auch in der Politik eine immer größere Lobby, die eine bessere Verfügbarkeit der Sendungen von ARD, ZDF und Deutschlandradio im Internet einfordert. Allein in den letzten 14 Tagen stand das Thema gleich in zwei Parlamenten (Berlin und NRW) auf der Tagesordnung. Bislang gilt eine Regelung, der sich vor über fünf Jahren alle Bundesländer angeschlossen hatten. Demnach wird ein Großteil der Sendeinhalte nach 7 Tagen wieder aus den offiziellen Online-Angeboten der Sender genommen. Daher werden eine Vielzahl an Fernsehsendungen, Filmen und Reportagen nach der Wochenfrist wieder aus den Mediatheken gestrichen. Die Gegner dieser Regelung halten das für antiquiert.
Für eine Änderungen der derzeitigen Regelung müssten alle 16 Landesparlamente einen entsprechenden Beschluss fassen und einen Antrag an die Rundfunkkommission übermitteln. Die Änderung des derzeitig gültigen Staatsvertrages, der auch die Verbleibedauer der Inhalte im Netz regelt, müsste dann von der Rundfunkkommission beschlossen werden.
Berlin hat nun den ersten Schritt getan: Mit kleinen Abänderungen wurde der Antrag (PDF) von Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und der Piratenfraktion einstimmig angenommen. Darin hieß es: "Der Senat wird aufgefordert, unter Berücksichtigung der Interessen der privaten Rundfunkanbieter, Verlage, Urheber und Produzenten darauf hinzuwirken, dass die Beschränkungen für das öffentlich-rechtliche Telemedienangebot weitestmöglich abgebaut werden. Hierzu muss insbesondere die 7-Tage-Frist für Mediatheken kritisch geprüft und ggf. gestrichen werden. Die Rundfunkkommission der Länder soll dazu unabhängig evaluieren, wie die Sender bisher damit umgehen. Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum Ende des Jahres 2014 zu berichten."
Wie es dann 2015 weitergeht und wann die Rundfunkkommission sich damit beschäftigen wird, ist noch von den weiteren Länderstimmen abhängig.
Das Argument der öffentlichen Mittel
Ein Argument gegen die Löschung aus den offiziellen Angeboten ist die Produktion der Beiträge aus öffentlichen Mitteln. Im Umkehrschluss wird daher ein einfacher und freier Zugriff auf die Werke gefordert.Für eine Änderungen der derzeitigen Regelung müssten alle 16 Landesparlamente einen entsprechenden Beschluss fassen und einen Antrag an die Rundfunkkommission übermitteln. Die Änderung des derzeitig gültigen Staatsvertrages, der auch die Verbleibedauer der Inhalte im Netz regelt, müsste dann von der Rundfunkkommission beschlossen werden.
Berlin hat nun den ersten Schritt getan: Mit kleinen Abänderungen wurde der Antrag (PDF) von Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und der Piratenfraktion einstimmig angenommen. Darin hieß es: "Der Senat wird aufgefordert, unter Berücksichtigung der Interessen der privaten Rundfunkanbieter, Verlage, Urheber und Produzenten darauf hinzuwirken, dass die Beschränkungen für das öffentlich-rechtliche Telemedienangebot weitestmöglich abgebaut werden. Hierzu muss insbesondere die 7-Tage-Frist für Mediatheken kritisch geprüft und ggf. gestrichen werden. Die Rundfunkkommission der Länder soll dazu unabhängig evaluieren, wie die Sender bisher damit umgehen. Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum Ende des Jahres 2014 zu berichten."
Wie es dann 2015 weitergeht und wann die Rundfunkkommission sich damit beschäftigen wird, ist noch von den weiteren Länderstimmen abhängig.
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