TV-Kabel-Kunden wurden durch Verschlüsselungs-Wechsel verwirrt

Der Kabel-TV-Anbieter Primacom hat seine Kunden mit einer Mitteilung verwirrt, in der die Umstellung der Verschlüsselung von HD-Kanälen angekündigt wurde. Für das Vorgehen in dem Fall fing sich das Unternehmen nun eine Abmahnung von Verbraucherschützern ein.
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Im Frühjahr hatten die Nutzer von Primacom-Anschlüssen einen Brief erhalten, in dem erklärt wurde, dass es eine notwendig gewordene technische Umrüstung gebe. Allerdings waren die Ausführungen in dem Schreiben eher dürftig. Sämtliche Details sollten die Kunden erst erfahren, wenn sie unter einer genannten Festnetznummer anrufen.

"Wir sahen in den unzureichenden Informationen und dem Verweis auf den Telefonweg eine irreführende geschäftliche Handlung und haben den Anbieter daher wegen des Verstoßes gegen das Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb abgemahnt", erklärte Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen. In den Briefen sei der Anschein hinterlassen worden, dass die Verbraucher ohne einen entsprechenden Anruf bei der Primacom künftig kein Fernsehen mehr empfangen können. Dadurch sei ein enormer Handlungsdruck bei den Betroffenen aufgebaut worden.

Kunden rüsteten ohne Not auf

Tatsächlich wäre der Fernsehempfang an sich durch die Umstellung der Verschlüsselung weiterhin möglich gewesen - wenn auch nicht in HD-Auflösung. Letztlich blieb unklar, wie solche Änderungen im laufenden Vertrag überhaupt möglich sein können und welche Kosten eventuell auf die Verbraucher zukommen, wenn sie weiterhin HD-Fernsehen empfangen wollen.

Aufgrund dessen gibt es verschiedene Kunden, die vorsichtshalber einen neuen Vertrag mit dem Kabelanbieter abschlossen oder sich auf eigene Kosten ein neues Empfangsgerät zulegten, obwohl dies gar nicht nötig gewesen wäre. Diesen bietet die Verbraucherzentrale nun eine gesonderte Beratung an. Der Kabelanbieter mit Sitz in Leipzig hat sich im Ergebnis der Abmahnung gegenüber der Verbraucherzentrale Sachsen außerdem verpflichtet, bei nochmaligen Fällen dieser Art umfassend schriftlich zu informieren.
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