USA regeln ab sofort Wahlkampfspenden per Bitcoin

In einer Grundsatzentscheidung hat das Federal Election Committee, kurz FEC, die Annahme von Bitcoins als Wahlkampfspenden unter Einschränkungen zugelassen. Das elektronische Geld wird damit gleichgestellt mit Sachspenden.
Der Spendenvorgang mit Bitcoins wird aber streng reglementiert, um die sich eigentlich durch die Anonymisierung auszeichnende Währung zu personalisieren.

Bislang konnten Politiker und politische Gruppierungen aufgrund der fehlenden Nachvollziehbarkeit, aus welchen Quellen Spenden die mit Bitcoin ausgeführt werden eigentlich stammen, solche Spenden nicht annehmen. Jetzt gibt es einen Maßnahmen-Katalog, in dem alle einzuhaltenden Details geregelt werden.

Keine Spende höher als $100

Zunächst darf die Spendenhöhe nicht den Wechselwert von 100 US-Dollar überschreiten. Der Spender muss sich gegenüber der Partei oder Lobby legitimieren. Das heißt, es wird eine Identitätsprüfung verlangt, in der die Offenlegung verschiedener persönlicher Daten wie Name, Beruf/Arbeitgeber und Adresse vermerkt werden.

Nach der Annahme der Spende muss eine Wandlung erfolgen: Mit Bitcoin darf laut der FEC-Vorgabe keinesfalls für Dienstleistungen oder Waren bezahlt werden, stattdessen sieht man das direkte Zurück-Wechseln in US-Dollar vor.

Laut dem Bericht der Washington Post liegen allerdings zwischen einer rechtlich bindenden Lösung und der Entscheidung der FEC noch einige Hürden. Zuvor hatte sich die FEC gegen die Schaffung einer Leitlinie gewehrt, da es noch zu viele offenen Fragen im Umgang mit Bitcoin geben würde. Unter anderem liegt die Zurückhaltung auch an den immer wieder aufgekommenden offiziellen, staatlichen Warnungen vor Bitcoins und anderen virtuellen Zahlungsmitteln. Die US-Börsenaufsicht SEC hatte erst in dieser Woche wieder eine solche Warnung veröffentlicht. Darin hieß es, "Investoren könnten sich durch das Versprechen hoher Rendite leicht verleitet werden und sind vielleicht weniger skeptisch, wenn sie etwas bewerten, das völlig neuartig ist."
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