Holland: Falscher Name im Web soll strafbar werden
RTL Nieuws sollen nahezu alle Fälle strafbar werden, in denen sich ein Nutzer unter einer falschen Identität online bewegt. Das umfasst nicht nur den Namen. Nach dem bisherigen Entwurf der rechtsliberalen und der sozialdemokratischen Fraktionen wäre es so auch strafrechtlich relevant, wenn sich jemand beispielsweise für einen Online-Service anmeldet, und dabei eine falsche Adresse oder Telefonnummer angibt.
Voraussetzung dafür, dass ein Vergehen vorliegt, dürfte allerdings sein, dass die jeweiligen Daten eigentlich zu einer anderen Person gehören. Denn die Regelung verbietet es beispielsweise nicht, mit einem Spitznamen pseudonym im Netz unterwegs zu sein, wohl aber den Nickname eines anderen Anwenders zu verwenden und sich so aus irgendeinem Grund als dieser auszugeben.
Bisher war der Tatbestand des Identitäts-Diebstahls nur dann erfüllt, wenn man unter Vorspiegelung einer falschen Identität Betrugsdelikte beging - beispielsweise um bei Online-Shops kostenfrei einzukaufen. Dagegen würde die neue Regelung - so sie denn letztlich in der vorliegenden Form beschlossen wird, den Strafbestand sehr stark ausweiten.
Allerdings sind auch Ausnahmen klar definiert. So haben beispielsweise Nutzer, die auf Twitter einen Satire-Account betreiben oder vergleichbare Kunstformen anwenden, explizit nichts zu befürchten. Die Höchststrafen für Identitäts-Diebstahl sollen im Zuge der Gesetzesänderung außerdem auf Geldstrafen im vierstelligen Bereich oder bis zu fünf Jahren Haft in besonders schweren Fällen festgesetzt werden. Das Parlament soll morgen in erster Lesung über den Vorschlag beraten.
Laut einem Bericht der niederländischen Voraussetzung dafür, dass ein Vergehen vorliegt, dürfte allerdings sein, dass die jeweiligen Daten eigentlich zu einer anderen Person gehören. Denn die Regelung verbietet es beispielsweise nicht, mit einem Spitznamen pseudonym im Netz unterwegs zu sein, wohl aber den Nickname eines anderen Anwenders zu verwenden und sich so aus irgendeinem Grund als dieser auszugeben.
Bisher war der Tatbestand des Identitäts-Diebstahls nur dann erfüllt, wenn man unter Vorspiegelung einer falschen Identität Betrugsdelikte beging - beispielsweise um bei Online-Shops kostenfrei einzukaufen. Dagegen würde die neue Regelung - so sie denn letztlich in der vorliegenden Form beschlossen wird, den Strafbestand sehr stark ausweiten.
Allerdings sind auch Ausnahmen klar definiert. So haben beispielsweise Nutzer, die auf Twitter einen Satire-Account betreiben oder vergleichbare Kunstformen anwenden, explizit nichts zu befürchten. Die Höchststrafen für Identitäts-Diebstahl sollen im Zuge der Gesetzesänderung außerdem auf Geldstrafen im vierstelligen Bereich oder bis zu fünf Jahren Haft in besonders schweren Fällen festgesetzt werden. Das Parlament soll morgen in erster Lesung über den Vorschlag beraten.
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Christian Kahle
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