EU stellt Weichen für schnelleren Breitband-Ausbau
Die EU-Kommission hat neue Leitlinien verabschiedet, mit denen der Breitband-Ausbau in Europa flächendeckend beschleunigt werden und das Versagen der normalen Marktkräfte ausgeglichen werden soll.
Einerseits werden dafür Richtlinien für den Zugang verschiedener Anbieter zu bestehenden Breitband-Infrastrukturen festgesetzt. Weitere Punkte beruhen auf den Grundsätzen der Modernisierung des EU-Beihilfenrechts und sollen es den Mitgliedsstaaten ermöglichen, punktuell mit öffentlichen Mitteln den Breitband-Ausbau voranzutreiben, wo dies Unternehmen nicht tun - wie etwa auf dem Land, wo die Telekommunikations-Unternehmen aus wirtschaftlichen Gründen keine schnellen Leitungen verlegen wollen.
"Um die ehrgeizigen Ziele der Digitalen Agenda zu erreichen und flächendeckend hochleistungsfähige Breitbandanschlüsse in der EU bereitzustellen, müssen wir den goldenen Mittelweg zwischen öffentlichen und privaten Investitionen finden und wettbewerbsfreundliche Bedingungen schaffen. Dieses neue Regelwerk wird gut durchdachte staatliche Maßnahmen ermöglichen, die Marktversagen beheben und den offenen Zugang zu staatlich finanzierter Netzinfrastruktur gewährleisten können", erklärte der für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsident der Kommission Joaquín Almunia.
Die nun herausgegebenen Leitlinien basieren auf einer zweistufigen öffentlichen Beratung und einem intensiven Dialog mit Mitgliedstaaten, nationalen Regulierungsbehörden, Bewilligungsbehörden, Telekommunikationsbetreibern, Unternehmens- und Verbraucherverbänden und Bürgern, teilte die EU-Kommission mit.
Sie sollen dabei technologieneutral sein, da Breitband-Infrastrukturen auf unterschiedlichen Technologien basieren können. Zur Erreichung des in der Digitalen Agenda formulierten Ziels, bis 2020 für die Hälfte aller europäischen Haushalte Internetanschlüsse mit mehr als 100 Megabit pro Sekunde bereitzustellen, werden nach den überarbeiteten Leitlinien auch für Stadt- und Ballungsgebiete öffentliche Zuwendungen zulässig sein. Allerdings gelten hierfür sehr strenge Auflagen.
Um private Investoren zu schützen, schreiben die Leitlinien vor, dass öffentliche Investitionen in jedem Fall zu einer sogenannten "wesentlichen Verbesserung" führen müssen. Wenn ein Netz mit Steuergeldern ausgebaut wird, darf dieses auch nicht nur einzelnen Providern offenstehen.
"Um die ehrgeizigen Ziele der Digitalen Agenda zu erreichen und flächendeckend hochleistungsfähige Breitbandanschlüsse in der EU bereitzustellen, müssen wir den goldenen Mittelweg zwischen öffentlichen und privaten Investitionen finden und wettbewerbsfreundliche Bedingungen schaffen. Dieses neue Regelwerk wird gut durchdachte staatliche Maßnahmen ermöglichen, die Marktversagen beheben und den offenen Zugang zu staatlich finanzierter Netzinfrastruktur gewährleisten können", erklärte der für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsident der Kommission Joaquín Almunia.
Die nun herausgegebenen Leitlinien basieren auf einer zweistufigen öffentlichen Beratung und einem intensiven Dialog mit Mitgliedstaaten, nationalen Regulierungsbehörden, Bewilligungsbehörden, Telekommunikationsbetreibern, Unternehmens- und Verbraucherverbänden und Bürgern, teilte die EU-Kommission mit.
Sie sollen dabei technologieneutral sein, da Breitband-Infrastrukturen auf unterschiedlichen Technologien basieren können. Zur Erreichung des in der Digitalen Agenda formulierten Ziels, bis 2020 für die Hälfte aller europäischen Haushalte Internetanschlüsse mit mehr als 100 Megabit pro Sekunde bereitzustellen, werden nach den überarbeiteten Leitlinien auch für Stadt- und Ballungsgebiete öffentliche Zuwendungen zulässig sein. Allerdings gelten hierfür sehr strenge Auflagen.
Um private Investoren zu schützen, schreiben die Leitlinien vor, dass öffentliche Investitionen in jedem Fall zu einer sogenannten "wesentlichen Verbesserung" führen müssen. Wenn ein Netz mit Steuergeldern ausgebaut wird, darf dieses auch nicht nur einzelnen Providern offenstehen.
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