"WLAN-Allergiker" verliert Klage gegen Nachbarn

Recht, Politik & EU In den USA endete nun nach über zwei Jahren das Gerichtsverfahren eines angeblichen WLAN-Allergikers gegen seine Nachbarn. In der letzten Instanz wurde die Klage von Arthur Firstenberg aus Santa Fe nun von der Bezirksrichterin Sarah Singleton abgewiesen, berichtete die Tageszeitung 'New Mexican'.

Firstenberg hatte die Klage im Januar 2010 eingereicht und behauptete, sein neuer Nachbar betreibe ein WLAN, dessen elektromagnetische Wellen ihn krank machen. Er forderte eine gerichtliche Verfügung zur Abschaltung des Funknetzes und auch der Handys in der Nachbarschaft und eine Million Dollar Schadensersatz für die davongetragenen gesundheitlichen Schäden.

Laut den Gerichtsakten behauptete der Kläger, unter der so genannten Elektrosensibilität zu leiden. Betroffene berichten von Schmerzen in Kopf und Körper, Übelkeit, Verdauungsstörungen und Schlafstörungen. "Wann immer ich nach Hause gekommen bin, und wenn es nur ein paar Minuten waren, fühlte ich die gleichen Sympthome in der Brust und war über Tage hinweg gesundheitlich angeschlagen", erklärte Firstenberg.


Für einige Zeit lebte er deshalb in seinem Auto, teilweise kam er bei Freunden unter. Die Möglichkeit, in einem Hotel zu übernachten, habe nicht bestanden, da auch diese inzwischen quasi flächendeckend mit WLAN ausgestattet sind. Die Verteidigung weigerte sich jedoch, das WLAN ihrer Mandanten als Ursache anzuerkennen und forderte einen wissenschaftlichen Doppel-Blind-Test, um eindeutig herauszufinden, ob die Probleme durch die Funkstrahlung ausgelöst wurden. Das lehnte der Kläger aber ab und berief sich auf seine angeschlagene Gesundheit.

Das Gericht forderte Firstenberg daraufhin auf, zumindest klare Belege dafür vorzulegen, dass ein WLAN in der Nachbarschaft zumindest theoretisch die Ursache sein könnte. Dies war allerdings von Anfang an zum Scheitern verurteilt, da es zwar inzwischen zahlreiche Untersuchungsn zu dem Thema gibt, allerdings zahlreiche Forscher bis hin zur Weltgesundheitsorganisation in keinem Fall einen Beleg finden konnten. Die Elektrosensibilität wird deshalb in der Medizin als eine Erscheinungsform der Hypochondrie angesehen.

Das Gericht wies die Klage daraufhin ab. Allerdings ist wohl keine Seite letztlich besonders zufrieden. Firstenberg aufgrund seiner Niederlage ohnehin nicht. Aber auch die beklagten Nachbarn sind zwar erleichtert, aber nicht glücklich: ""Es hat drei Jahre gedauert, um zu erreichen, was auch leicht mit etwas gesundem Menschenverstand hätte geschafft werden können", erklärten sie in einer Stellungnahme. Sie sind inzwischen umgezogen.
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Wir werden alle immer empfindlicher! Bekanntlich heißt es, das diejenigen am meisten Allergien erleiden, die in einem porentief reinen Elternhaus aufwachsen. Vielleicht waren ja die Eltern regelrechte PC und Internethasser? Da wundert es mich nicht das Kommentare veröffentlicht werden, nach denen nur jede/r zweite mit dem Computer umgehen kann (vor kurzem gab es hier einen Artikel darüber, das Frauen (sind das in solchen Fällen tatsächlich nur die Frauen ?) nur geringe PC-Kentnisse vorweisen können).
 
@Graue Maus: "[...] in keinem Fall einen Beleg finden konnten. Die Elektrosensibilität wird deshalb in der Medizin als eine Erscheinungsform der Hypochondrie angesehen." Was du ansprichst ist richtig, spielt aber eher im Zusammenhang mit Allergien eine Rolle.
 
@Destructor2202: Als Hypochonder bezeichnet man aber jemanden, der sich einbildet das er Beschwerden empfindet(tatsächlich aber keine hat). Davon gehe ich auch aus, weil Du ja erwähnt hast, das die WLAN-Allergie eben nicht in das klassische Bild paßt. Nur gut, das das Gericht die Klage abgewiesen hat, da sonst jede/r kommen könnte!
 
@Graue Maus: Dann sollte man diesem Herrn vielleicht eine Anti-WLan-Placebo verschreiben :D
 
@Destructor2202: Naja wer weiß, was die Zukunft bringt. Heute lachen die meisten, wenn es drum geht das E-Smok, Handy und Wlan Strahlung etc Krebs usw auslösen könnte. Vielleicht ist es ja in 10 Jahren Fakt. Früher wurde ja auch über Asbest gelacht. Und heute kommen halbe "Astronauten" zum Sondertransport.


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