Schweiz: Filesharing stellt kein großes Problem dar
Obwohl in der Schweiz fast jeder Dritte, der älter als 15 Jahre ist, Musik, Filme und Spiele illegal aus dem Internet lädt, sieht der Bundesrat keinen Grund für eine Gesetzesänderung. Grund: Auf das kulturelle Schaffen wirke sich dies voraussichtlich nicht nachteilig aus.
Die oberste Schweizer Regierungsbehörde, der Bundesrat, lehnt eine Verschärfung der Urheberrechtsgesetze ab. Wie der Bundesrat in einer Pressemitteilung bekannt gab, erfülle der nun vorliegende 'Bericht' ein Postulat aus dem Ständerat vom 19. März 2010. Der Bundesrat wurde darin beauftragt, zu prüfen, ob Maßnahmen gegen Urheberrechtsverletzungen notwendig sind.
Dem waren Beschwerden von Rechteinhabern vorangegangen, die über einen Rückgang ihrer Einnahmen geklagt hatten, worauf der Ständerat (die kleine Kammer des Parlaments der Schweizerischen Eidgenossenschaft) die Sorge geäußert hat, dass "diese Entwicklung ein Anzeichen für eine aufkommende Krise im Schweizerischen Kulturschaffen" sein könnte.
In einem Bericht zeichnet man nun ein Bild der aktuellen Lage: Darin wird festgestellt, dass in der Schweiz bis zu einem Drittel der über 15-Jährigen Musik, Filme und Spiele herunterladen, ohne dafür zu bezahlen. Allerdings kommt dazu, dass trotz zahlreichen Medienberichten und Aufklärungskampagnen eine Mehrheit der Internetnutzer nach wie vor nicht zu wissen scheint, welche Angebote rechtlich zulässig bzw. unzulässig sind.
Entscheidender Punkt für die Schweizer Gesetzgeber ist allerdings die Tatsache, dass Nutzer von Tauschbörsen jenes Geld, das sie einsparen, auch im Unterhaltungssektor wieder ausgeben: "Der frei werdende Teil wird statt in Musik- oder Filmkonserven in Konzerte, Kinobesuche und Merchandising investiert", schreibt der Bundesrat.
Betroffen seien von dieser Entwicklung vor allem "große ausländische Produktionsfirmen". Diese müssten sich nun an das veränderte Konsumentenverhalten anpassen. Befürchtungen, dass diese Entwicklung sich nachteilig auf das nationale Kulturschaffen auswirken könnte, seien unbegründet, weshalb der Bundesrat auch keinen "gesetzgeberischen Handlungsbedarf" sieht.
Dem waren Beschwerden von Rechteinhabern vorangegangen, die über einen Rückgang ihrer Einnahmen geklagt hatten, worauf der Ständerat (die kleine Kammer des Parlaments der Schweizerischen Eidgenossenschaft) die Sorge geäußert hat, dass "diese Entwicklung ein Anzeichen für eine aufkommende Krise im Schweizerischen Kulturschaffen" sein könnte.
In einem Bericht zeichnet man nun ein Bild der aktuellen Lage: Darin wird festgestellt, dass in der Schweiz bis zu einem Drittel der über 15-Jährigen Musik, Filme und Spiele herunterladen, ohne dafür zu bezahlen. Allerdings kommt dazu, dass trotz zahlreichen Medienberichten und Aufklärungskampagnen eine Mehrheit der Internetnutzer nach wie vor nicht zu wissen scheint, welche Angebote rechtlich zulässig bzw. unzulässig sind.
Entscheidender Punkt für die Schweizer Gesetzgeber ist allerdings die Tatsache, dass Nutzer von Tauschbörsen jenes Geld, das sie einsparen, auch im Unterhaltungssektor wieder ausgeben: "Der frei werdende Teil wird statt in Musik- oder Filmkonserven in Konzerte, Kinobesuche und Merchandising investiert", schreibt der Bundesrat.
Betroffen seien von dieser Entwicklung vor allem "große ausländische Produktionsfirmen". Diese müssten sich nun an das veränderte Konsumentenverhalten anpassen. Befürchtungen, dass diese Entwicklung sich nachteilig auf das nationale Kulturschaffen auswirken könnte, seien unbegründet, weshalb der Bundesrat auch keinen "gesetzgeberischen Handlungsbedarf" sieht.
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