Datenspeicherung: AK Vorrat zeigt Mobilfunker an
Unter Federführung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) haben heute Datenschützer, Bürgerrechtler und Internetnutzer bei der Bundesnetzagentur eine Anzeige gegen sechs Mobilfunk-Unternehmen erstattet. Diesen wird vorgeworfen, unrechtmäßig Daten von ihren Kunden über längere Zeit zu speichern.
Hintergrund dessen ist ein Dokument der Generalstaatsanwaltschaft München, das Anfang September bekannt wurde. Aus diesem geht hervor, dass bei einer Reihe von Firmen Verkehrsdaten länger und in größerem Umfang als erlaubt gespeichert werden. Teilweise umfasst die Menge und Dauer dem vom Bundesverfassungsgericht gekippten Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung.
Die Klage richtet sich gegen die Unternehmen BT (Germany), E-Plus, M-net, Telefónica, Deutsche Telekom und Vodafone D2. Die gesetzlichen Regelungen sehen Geldbußen von bis zu 300.000 Euro vor. Nach Paragraf 97 des Telekommunikationsgesetzes hätten Anbieter "für die Abrechnung nicht erforderliche Daten (…) unverzüglich zu löschen", zitiert die Klageschrift die Rechtslage.
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung wirft der Telekommunikationsbranche vor, beispielsweise unter Verstoß gegen das Gesetz bis zu sechs Monate lang zu protokollieren, von wem man angerufen wurde, obwohl die Anrufannahme in aller Regel nicht kostenpflichtig ist. Zudem würde illegal die Position aller Handynutzer aufgezeichnet. Auch welches Handy oder Smartphone man nutzt, wird anhand der IMEI-Nummer bei einigen Anbietern rechtswidrig gespeichert.
Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte diskutiert heute die Rechtsverstöße der Telekommunikationsbranche. Bis zu einer Klärung der Sache empfiehlt der AK Vorrat entweder zu einem Telekommunikationsanbieter zu wechseln, der möglichst wenig Daten speichert, oder aber den eigenen Anbieter aufzufordern, die über den Rechtsrahmen hinaus aufgezeichneten Daten unverzüglich zu löschen.
Die Klage richtet sich gegen die Unternehmen BT (Germany), E-Plus, M-net, Telefónica, Deutsche Telekom und Vodafone D2. Die gesetzlichen Regelungen sehen Geldbußen von bis zu 300.000 Euro vor. Nach Paragraf 97 des Telekommunikationsgesetzes hätten Anbieter "für die Abrechnung nicht erforderliche Daten (…) unverzüglich zu löschen", zitiert die Klageschrift die Rechtslage.
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung wirft der Telekommunikationsbranche vor, beispielsweise unter Verstoß gegen das Gesetz bis zu sechs Monate lang zu protokollieren, von wem man angerufen wurde, obwohl die Anrufannahme in aller Regel nicht kostenpflichtig ist. Zudem würde illegal die Position aller Handynutzer aufgezeichnet. Auch welches Handy oder Smartphone man nutzt, wird anhand der IMEI-Nummer bei einigen Anbietern rechtswidrig gespeichert.
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Christian Kahle
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