Neue Finanzamts-Software kassiert zu viel Steuern
In der amtlichen Anleitung zum schriftlichen Ausfüllen der Einkommensteuererklärung heißt es demnach wörtlich: "Tragen Sie alle Beträge in Euro ein. Cent-Beträge runden Sie bitte zu Ihren Gunsten auf volle Euro-Beträge auf oder ab, wenn die Vordrucke nicht ausdrücklich die Eintragung von Cent-Beträgen vorsehen."
Offenbar ist diese über Jahrzehnte praktizierte Übung aber noch nicht bei den Programmierern der neuen Finanzamts-Software "EOSS" angekommen, kritisierte der Verein. Denn bei den elektronisch übermittelten Vorsorgeaufwendungen und Sonderausgaben werden unter EOSS die Cent-Beträge programmgesteuert einfach abgeschnitten.
Abziehbare Kosten werden also nicht auf volle Euro aufgerundet, sondern zu Ungunsten der Bürger abgerundet - egal, ob der Nachkommabetrag einen oder 99 Cent ausmacht. So werden beispielsweise bei einem allein stehenden sozialversicherungs- und kirchensteuerpflichtigen Arbeitnehmer die Beiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung und die einbehaltene Kirchensteuer viermal abgerundet, wenn die Beträge nicht schon auf volle Euro lauten. Bei einem Ehepaar können so fast acht Euro Abrundungsdifferenz zusammenkommen.
Das macht je nach Steuersatz zwischen einem und vier Euro an Mehrsteuern aus. "Bei über 26 Millionen Steuerfällen werden den Steuerbürgern durch die mehrfache Abrundung von Cent-Beträgen überschlägig mindestens 50 bis 60 Millionen Euro vorenthalten", erklärte Jörg Strötzel, Vorstandvorsitzender der VLH. "Kleinvieh macht auch Mist."
"Wirklich schlimm ist, dass man wegen dieser ungerechtfertigten Kürzungen nicht einmal Einspruch erheben kann", erläutert Strötzel weiter. Denn nach der Kleinbetragsverordnung werden Steuerbescheide nur geändert, wenn die Steuerauswirkung mindestens 10 Euro ausmacht. Die werden durch die Abrundungen allein aber nie erreicht.
Bürger, die in Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen ihre Einkommensteuererklärung abgeben, seien von diesem Programmfehler noch nicht betroffen, weil EOSS derzeit erst in 13 der 16 Bundesländer eingesetzt wird. Hessen und Niedersachsen werden bis Ende 2011 aber auch auf EOSS umstellen. Nur Nordrhein-Westfalen will bis auf Weiteres an seinem bisherigen, richtig rechnenden Programm festhalten.
Offenbar ist diese über Jahrzehnte praktizierte Übung aber noch nicht bei den Programmierern der neuen Finanzamts-Software "EOSS" angekommen, kritisierte der Verein. Denn bei den elektronisch übermittelten Vorsorgeaufwendungen und Sonderausgaben werden unter EOSS die Cent-Beträge programmgesteuert einfach abgeschnitten.
Abziehbare Kosten werden also nicht auf volle Euro aufgerundet, sondern zu Ungunsten der Bürger abgerundet - egal, ob der Nachkommabetrag einen oder 99 Cent ausmacht. So werden beispielsweise bei einem allein stehenden sozialversicherungs- und kirchensteuerpflichtigen Arbeitnehmer die Beiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung und die einbehaltene Kirchensteuer viermal abgerundet, wenn die Beträge nicht schon auf volle Euro lauten. Bei einem Ehepaar können so fast acht Euro Abrundungsdifferenz zusammenkommen.
Das macht je nach Steuersatz zwischen einem und vier Euro an Mehrsteuern aus. "Bei über 26 Millionen Steuerfällen werden den Steuerbürgern durch die mehrfache Abrundung von Cent-Beträgen überschlägig mindestens 50 bis 60 Millionen Euro vorenthalten", erklärte Jörg Strötzel, Vorstandvorsitzender der VLH. "Kleinvieh macht auch Mist."
"Wirklich schlimm ist, dass man wegen dieser ungerechtfertigten Kürzungen nicht einmal Einspruch erheben kann", erläutert Strötzel weiter. Denn nach der Kleinbetragsverordnung werden Steuerbescheide nur geändert, wenn die Steuerauswirkung mindestens 10 Euro ausmacht. Die werden durch die Abrundungen allein aber nie erreicht.
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Christian Kahle
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