Bundesnetzagentur lehnt Einmischung beim National Roaming ab
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Das letzte Wort ist damit natürlich noch nicht gesprochen, es gießt nur mehr Öl ins Feuer im aktuellen Streit. Eine verpflichtende Kooperation der Netzbetreiber könne es in einem freien Markt nicht geben, auch nicht, wenn dadurch der Ausbau des kommenden 5G-Mobilfunknetzes gefördert werden könnte, heißt es. Gegenüber dem Handelsblatt äußerte sich die Bundesnetzagentur entsprechend deutlich: "Eine Verpflichtung zum Infrastruktur-Sharing oder zu National Roaming würde einen Eingriff in die Rechte der Mobilfunknetzbetreiber darstellen."
Interner Bericht für den 5G-Ausbau
So legte sich die Netzagentur bereits in einem internen Untersuchungsbericht fest, der für die Spielregeln für die 5G-Auktion und den entsprechenden Netzausbau in Auftrag gegeben wurde. Da das Bundeskartellamt zurzeit keine Vormachtstellung eines Anbieters sehe und somit keine für andere benachteiligende Marktmacht vorliege, habe damit die Bundesnetzagentur keine Handhabe.Der Chef des Bundeskartellamt Andreas Mundt hatte in der vergangenen Woche die Aktivierung von National Roaming ins Spiel gebracht, da der Markt wegen der fehlenden Wettbewerbsfähigkeit eines Newcomers in der Ausbauphase unter anderem aufgrund der hohen Investitionskosten verschlossen bleiben würde. United Internet hatte die geplante 5G-Versteigerung kritisiert, da man als Neueinsteiger wenig Chancen auf eine echte Konkurrenzfähigkeit habe.
Derzeit ist das National Roaming aber unter den Netzbetreibern hierzulande komplett untersagt. United Internet und die Telekom haben sich nach dem öffentlichen Streit nun aber zumindest schon angenähert und wollen bei dem Ausbau von Netzen in Zukunft zusammenarbeiten.
Großer Mobilfunk-Vergleichs-Rechner
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