Verbraucherzentrale: Roaming-Aus führt zu neuen Tricks der Anbieter

Eigentlich sollte ab kommender Woche alles einfacher werden, was das Roaming im EU-Ausland betrifft. Doch die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz warnt jetzt vor Fallstricken in den Vertragsbedingungen der Anbieter - einfach sorglos drauflos Surfen, Simsen und Telefonieren sollte man nicht.
Ab dem 15. Juni tritt in der EU eine neue Richtlinie für die Roaming-Gebühren für die Nutzung von Mobilfunk außerhalb des Heimatnetzes in Kraft. Mit dem neuen Gesetz sollen vor allem hohe Gebühren für die Nutzung der Mobilfunkangebote im Urlaub oder bei Dienstreisen wegfallen. Surfen, Simsen und Telefonieren sollte dann im EU-Ausland genauso viel kosten wie zu Hause, je nachdem, was der gewählte Tarif vorgibt. Damit sollen auch die vereinbarten Inklusivvolumen und Flatrates in der EU genutzt werden können.


Vorsicht - Verträge vorab prüfen!

Wo die EU-Kommission Hürden abbaut, sind nun aber die Provider dabei, neue Hürden zu schaffen. "Beim Surfen im Internet ist jedoch weiterhin Vorsicht geboten", warnt Cläre Pillath von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in einer heute veröffentlichten Stellungnahme der Verbraucherschützer.

"Roam like at home"

Demnach dürfe der Kunde das neue Motto "Roam like at home" nur sehr eingeschränkt für die Internetnutzung verstehen. So haben einige Anbieter eine Datenvolumengrenze eingerichtet, die für die Nutzung außerhalb des Heimatmarktes gilt - darüber hinaus kann es empfindlich teuer werden. "Urlauber sollten deshalb vor ihrer Reise im Vertrag die genauen Konditionen nachlesen und gegebenenfalls beim Anbieter nachfragen", empfiehlt Pillath. Eigentlich sollte in diesen Fällen immer das Gleiche gelten wie bei der Nutzung im so genannten Heimatmarkt, wo Anbieter beim Erreichen der Volumengrenzen die Geschwindigkeit drosseln.

Laut Verbraucherzentrale gibt es nun aber auch Anbieter, die die Nutzung im Ausland per AGB ausschließen. Andere passen ihre Verträge dahingehend an, dass es im Ausland nicht zur Drosselung sondern zur Kostenpflichtigen Nutzung kommen kann. Da das Kleingedruckte zu lesen ist nicht nur empfehlenswert, sondern Pflicht.

Siehe auch: Roaming wird wie geplant ab Juni "abgeschafft" (oder so ähnlich)
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