Innenministerium fordert weitreichende Messengerüberwachung & mehr
Geht es um die Überwachung von Online-Kriminalität und Kommunikationskanälen wie Messengern, findet das Bundesinnenministerium aktuell klare Worte: Man will Sicherheitsbehörden mit weitreichenden Befugnissen ausstatten, rechnet aber mit sehr starkem Gegenwind aus der Gesellschaft.
Überwachung: Das Bundesinnenministerium will mehr Befugnisse für Strafverfolger
Wie Staatssekretär Hans-Georg Engelke ausführt, hält man es in dem Ministerium für längst überfällig, im Bezug auf Online-Durchsuchungen und Überwachung von Messenger-Kommunikation Sicherheitsbehörden weitreichendere Befugnisse zu erteilen. "Es kann nicht sein, dass wir immer tauber und blinder werden", so Engelke. Wie der Vizepräsident des Bundeskriminalamtes (BKA), Peter Henzler, ergänzt, wird beispielsweise Rauschgifthandel im Darknet "und über Paketdienste" abgewickelt.
Wie heise schreibt, scheint sich der Staatssekretär des Bundesinnenministeriums aber im Klaren darüber zu sein, dass bei einer solch generellen Forderung gesellschaftlich und auch politisch mit sehr starkem Gegenwind zu rechnen ist: "Das wird noch einmal eine richtig dicke Diskussion geben. Wenn Online-Durchsuchungen zur Strafverfolgung zulässig sind, dann müssen sie eigentlich für Gefahrenabwehr auch zulässig sein", formuliert Engelke die aktuelle Sicht des Ministeriums.
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Bundesinnenministerium sieht dringenden Bedarf für Messengerüberwachung
Über Messenger wird heutzutage sehr viel Kommunikation abgewickelt - diese gilt natürlich auch für Kriminelle, die Verschlüsselungstechniken und andere Vorteile verschiedener Messenger-Anbieter gegenüber Strafbehörden dazu nutzen, unentdeckt kommunizieren zu können. Genau diese Tatsache nimmt das Bundesinnenministerium jetzt zum Anlass, um auf dem "Kongress für wehrhafte Demokratie" in Berlin klare Forderungen zu formulieren.
Überwachung: Das Bundesinnenministerium will mehr Befugnisse für Strafverfolger
Wie Staatssekretär Hans-Georg Engelke ausführt, hält man es in dem Ministerium für längst überfällig, im Bezug auf Online-Durchsuchungen und Überwachung von Messenger-Kommunikation Sicherheitsbehörden weitreichendere Befugnisse zu erteilen. "Es kann nicht sein, dass wir immer tauber und blinder werden", so Engelke. Wie der Vizepräsident des Bundeskriminalamtes (BKA), Peter Henzler, ergänzt, wird beispielsweise Rauschgifthandel im Darknet "und über Paketdienste" abgewickelt.
Wie heise schreibt, scheint sich der Staatssekretär des Bundesinnenministeriums aber im Klaren darüber zu sein, dass bei einer solch generellen Forderung gesellschaftlich und auch politisch mit sehr starkem Gegenwind zu rechnen ist: "Das wird noch einmal eine richtig dicke Diskussion geben. Wenn Online-Durchsuchungen zur Strafverfolgung zulässig sind, dann müssen sie eigentlich für Gefahrenabwehr auch zulässig sein", formuliert Engelke die aktuelle Sicht des Ministeriums.
Bundesländer sollen sich einig werden
Als weiteres Problem machen die Kongress-Teilnehmer die teilweise sehr unterschiedlichen Herangehensweisen in den Bundesländers aus. In Bayern und Rheinland-Pfalz haben die Sicherheitsbehörden dabei aktuell die weitreichendsten Befugnisse. Hier müsse es zu einer Angleichung der Regelung von Telekommunikations-Überwachung, Online-Durchsuchung, Nutzerdaten-Auskunft von Kommunikations-Anbietern und verdeckter Überwachung von Internet-Telefonaten kommen.Download iSpy - Video- und Überwachungssoftware Download GlassWire: Schicke & schützende Netzwerk-Überwachung
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