Schufa in Gefahr: Geschäftsmodell steht der DSGVO entgegen

Ein wichtiger Teil des Geschäftsmodells der Schufa könnte sich durch die neuesten gesetzlichen Regelungen schlichtweg in Luft auflösen. Von den Verbrauchern wird die Firma unter Umständen kein Geld mehr verlangen dürfen, wenn diese einen Einblick über den eigenen Datensatz haben wollen.
Logo, Hauptquartier, schufa
Schufa
Noch vor einiger Zeit bekam man grundsätzlich nur gegen Zahlung Einblick in das, was bei der Schufa über einen selbst gespeichert war. Geänderte Transparenz-Verordnungen sorgten dann aber immerhin für eine grundlegende Gratis-Option: Bürger konnten nun einmal pro Jahr kostenlos Auskunft verlangen - und diese trudelte dann meist um die zwei Wochen später per Post ein.

Vielen Verbrauchern dauerte das zu lange, wenn sie ihre Bonität für aktuelle Vertragsabschlüsse nachweisen sollten. Schneller ging die Sache dann mit einer Online-Auskunft - die aber natürlich nur gegen Bezahlung zu bekommen war. Wie nun aus einem Bericht der Tageszeitung Die Welt hervorgeht, dürfte das im direkten Widerspruch zu dem stehen, was die neue europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verlangt.

Behörde ist informiert

Denn im Artikel 15 der DSGVO heißt es im Bezug auf ein Auskunfts-Ersuchen: "Stellt die betroffene Person den Antrag elektronisch, so sind die Informationen in einem gängigen elektronischen Format zur Verfügung zu stellen, sofern sie nichts anderes angibt." Das heißt: Auch die Schufa muss den Datensatz online zugänglich machen oder beispielsweise per E-Mail zuschicken - und dies nicht erst in zwei Wochen sondern zeitnah und außerdem auch zumindest bei der ersten Anfrage kostenlos.

Die Schufa behilft sich jetzt erst einmal mit einem formellen Kniff: Sie verweigert die Auskunft ihrerseits unter Berufung auf den Datenschutz, hieß es. Immerhin sei bei einer Online-Anfrage nicht feststellbar, ob es sich wirklich um die betroffene Person handelt. Allerdings hat die Firma bei ihrem "MeineSchufa"-Service auch ein Verfahren, das auch bei einer kostenlosen Auskunft problemlos einsetzbar wäre.

Daher ist man bei der zuständigen Landesdatenschutzbehörde in Hessen bereits hellhörig geworden. Eine Stellungnahme sei bereits angefordert worden. Es werde darüber hinaus auch grundsätzlich schon geprüft, inwiefern sich das Modell überhaupt noch aufrechterhalten lasse.

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