Schufa nennt DSGVO-Bericht Fake News, Datenschützer widersprechen
Die Schufa, die in Deutschland die Kreditwürdigkeit von Menschen einstuft, bedient sich dazu zahlreicher Datenquellen. Die Frage ist, ob diese mit der jüngsten Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vereinbar sind. Die Welt hat sich Anfang der Woche damit auseinandergesetzt, die Schufa droht der Tageszeitung mit rechtlichen Schritten.
Die DSGVO ist seit Ende Mai in Kraft und soll EU-weit den Datenschutz der Bürger stärken. Ob und wie sich die Datenschutz-Grundverordnung mit dem Geschäftsmodell der Schufa vereinbaren lässt, ist Gegenstand einer Debatte, in die nun Medien, Datenschützer und die Schufa involviert sind. Konkret geht es darum, ob die kostenpflichtige Online-Auskunft der Schufa der DSGVO widerspricht oder nicht.
Also hat die Zeitung den Text temporär offline genommen, um die Faktenlage noch einmal zu prüfen. Dabei geht es um die Frage, ob die Schufa einen maschinenlesbaren Download aller Daten nach DSGVO Art. 15 zur Verfügung anbieten muss. Fuest dazu: "Schufa schickt nur per Post, trotz eindeutiger DSGVO-Vorgabe."
Für Martin Buchter vom hessischen Landesdatenschutz ist die Sache aber wohl doch nicht "alter Stand", denn dieser übermittelte der Welt folgendes Statement: "Die Schufa ist der Auffassung, dass diese Frage bereits mit den Aufsichtsbehörden für den Datenschutz abgestimmt worden sei. Ich halte die Frage dagegen für nicht abschließend geklärt und habe daher die Prüfung eingeleitet."
Die Welt hat ihren Text inzwischen mit Statements der Datenschützer aktualisiert und wieder online genommen. Fuest erläutert die Sache in einem längeren Twitter-Thread und schreibt anschließend ironisch: " Danke für die große Aufmerksamkeit. Deswegen im Übrigen liebe Grüße von Frau #Streisand."
Massiver Druck
Der Text der Welt verschwand gestern aber, denn wie Autor Benedikt Fuest auf Twitter schreibt, habe die Schufa "massiv Druck" gemacht, warf dem Journalisten vor, er würde "Fake News" verbreiten und drohte mit juristischen Konsequenzen. Schufa-Sprecher Koch verwies unter anderem auf eine zitierte Stellungnahme der hessischen Landesdatenschützer und meinte, dass diese "alter Stand" sei und die Schufa sich "längst" mit den Datenschützern geeinigt hätte. Insgesamt sei die Berichterstattung der Welt "unzulässig", meint man bei der Schufa.Also hat die Zeitung den Text temporär offline genommen, um die Faktenlage noch einmal zu prüfen. Dabei geht es um die Frage, ob die Schufa einen maschinenlesbaren Download aller Daten nach DSGVO Art. 15 zur Verfügung anbieten muss. Fuest dazu: "Schufa schickt nur per Post, trotz eindeutiger DSGVO-Vorgabe."
Für Martin Buchter vom hessischen Landesdatenschutz ist die Sache aber wohl doch nicht "alter Stand", denn dieser übermittelte der Welt folgendes Statement: "Die Schufa ist der Auffassung, dass diese Frage bereits mit den Aufsichtsbehörden für den Datenschutz abgestimmt worden sei. Ich halte die Frage dagegen für nicht abschließend geklärt und habe daher die Prüfung eingeleitet."
Die Welt hat ihren Text inzwischen mit Statements der Datenschützer aktualisiert und wieder online genommen. Fuest erläutert die Sache in einem längeren Twitter-Thread und schreibt anschließend ironisch: " Danke für die große Aufmerksamkeit. Deswegen im Übrigen liebe Grüße von Frau #Streisand."
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