Sepa-Überweisungen klemmen:
Verbraucher klagen über Probleme

Offenbar kommt es bei Sepa-Überweisungen auch vier Jahre nach der Umstellung für Unternehmen immer noch zu Problemen. Wie die offizielle Beschwerdestelle mitteilt, klagen Verbraucher vor allem immer wieder über gescheiterte Geldtransfers ins und vom Ausland.

Sepa läuft nicht immer so richtig reibungslos

Da es immer wieder zu Problemen kam, war 2017 von der Wettbewerbszentrale eine Sepa-Beschwerdestelle eingerichtet worden. Wie heise jetzt in seinem Bericht schreibt, wurden hier seit der Einrichtung insgesamt 280 offizielle Beschwerden von Verbrauchern registriert. Offenbar scheint dabei sehr häufig ein Grund dazu zu führen, dass die Beschwerdestelle kontaktiert wird: Ausländische Bankverbindungen konnten nicht für Zahlungen in Deutschland genutzt werden, obwohl dies im Zahlungsverkehrsraum Sepa (Single Euro Payments Area) ausdrücklich möglich sein sollte.

"Die Mehrzahl der Unternehmer hat zwar die rechtlichen Vorgaben umgesetzt, es gehen aber immer noch Beschwerden bei uns ein", so die Bilanz des für die Beschwerdestelle tätigen Rechtsanwalt Peter Breun-Goerke. Die Meldungen über Probleme reichen demnach von Versicherern über Energieversorger bis hin zu Banken. Als Beispiel nennt die Beschwerdestelle unter anderem Arbeitnehmer aus dem europäischen Ausland, denen die Überweisung von Versicherungsbeiträgen von ihren Konten in der Heimat von deutschen Versicherern verweigert wurde. Auch die Ablehnung von Auslandskonten bei Online-Shops führt zu vielen Beschwerden.

Abmahnungen gehen raus

Nach ihrer Recherche konnte die Wettbewerbszentrale in 120 Fällen Verstöße feststellen und mahnte die entsprechenden Unternehmen ab. In der überwiegenden Mehrzahl der Fälle konnte so erreicht werden, dass sich die Firmen zur Anpassung ihrer Modalitäten verpflichteten. In drei Fällen musste gegen die Abgemahnte aber eine Klage eingereicht werden - die Urteile stehen hier noch aus.

Wichtige Rahmenbedingung für die Nutzung von Sepa-Zahlungen ist unter anderem die Nutzung einer IBAN (International Bank Account Number). Vereine und Unternehmen sind seit dem 1. August 2014 verpflichtet, das Format zu nutzen, bei Verbrauchern gilt die IBAN-Pflicht seit 1. Februar 2016. Man darf gespannt sein, wie sich die Zahlen zu SEPA-Beschwerden in den nächsten Jahren entwickeln werden.

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