Was das Ende des EU-Geoblockings für Streamingdienste bedeutet
Nach langer Vorlaufzeit ist zum 1. April die neue EU-Verordnung für die sogenannte "grenzüberschreitenden Portabilität" von Online-Inhalten in Kraft getreten. Damit können Europäer nun Streamingdienste auch überall in der EU nutzen - allerdings gibt es weiterhin einige Einschränkungen.
Infografik: Geoblocking in der EU
Die EU-Kommission hat einen ersten Schritt gegen Geoblocking innerhalb der EU-Grenzen vollzogen. Mit einer neuer Richtlinie, die seit dem 1. April nun in Kraft ist, sollen Streamingdienste ihr Angebot nicht mehr nach Ländergrenzen beschränken dürfen. Innerhalb der EU soll es somit egal werden, ob man gerade in Berlin sitzt oder in Rom, wenn man sich zum Beispiel eine Serie bei Amazon Prime, Netflix und Co anschaut.
Die neuen Bestimmungen gelten für kostenpflichtige Dienste, aber auch Anbieter von kostenlosen Inhalten können sich beteiligen. Von den Regelungen können auch Anbieter von Online-Inhalten profitieren. Sie müssen keine Lizenzen mehr für andere Hoheitsgebiete erwerben, in die ihre Abonnenten reisen," heißt es dabei in einer Erklärung zum Inkrafttreten des Gesetzes.
Übrigens: Die Briten sind nun nach den Regeln für den Brexit bereits ausgeschlossen, ebenso wie die Nutzung der Dienste für EU-Bürger in Großbritannien.
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Infografik: Geoblocking in der EU
Die EU-Kommission hat einen ersten Schritt gegen Geoblocking innerhalb der EU-Grenzen vollzogen. Mit einer neuer Richtlinie, die seit dem 1. April nun in Kraft ist, sollen Streamingdienste ihr Angebot nicht mehr nach Ländergrenzen beschränken dürfen. Innerhalb der EU soll es somit egal werden, ob man gerade in Berlin sitzt oder in Rom, wenn man sich zum Beispiel eine Serie bei Amazon Prime, Netflix und Co anschaut.
Wie beim Telefonieren...
Was als gute Idee gestartet ist, hat aber noch immer große Einschränkungen. Denn das neue Gesetz macht es nicht egal, wo man sein Streaming-Abo abschließt und wo man es nutzt. Ganz im Gegenteil. Es ist im Grunde wie schon beim Wegfall des EU-Roaming: Kunden wird mit der neuen Verordnung nur eine zeitweise Nutzung außerhalb des Heimatlandes gestattet. Das heißt, dass die Nutzung im zweiwöchigen Italien-Urlaub zum Beispiel möglich wäre, nicht aber auf Dauer in Italien ein in Deutschland abgeschlossenes Abo genutzt werden dürfte.Klare Regeln fehlen
Der Gesetzgeber hat dabei allerdings die Rahmenbedingungen noch recht offengelassen. So ist nicht klar, ab wann die Nutzung außerhalb des Heimatlandes beschränkt werden dürfte. Auch das erinnert an die Gesetzgebung zum EU-Roaming. Entsprechend dürfte es jetzt spannend werden, wie die einzelnen Unternehmen die neue Gesetzgebung in der EU umsetzen und ob es vielleicht neue Tarife geben wird, die eine "Flat-Nutzung" innerhalb der EU erlauben.Dienste die in Deutschland beliebt sind und jetzt die EU-Nutzung für Urlaub und Geschäftsreise erlauben:
- Amazon Prime Music und Video
- Deezer
- MagineTV
- Maxdome
- Netflix
- Sky
- Spotify
- Waipu.tv
- Zattoo
Praktisch für Anbieter: Lizenzen fürs Ausland entfallen
"Bei all unseren digitalen Initiativen stehen die Bürgerinnen und Bürger im Mittelpunkt. Ab dem 1. April müssen sie auf Reisen in der EU nicht mehr auf ihre Lieblingsfilme, Fernsehserien, Sportsendungen, Spiele oder E-Books verzichten, die sie zu Hause digital abonniert haben.Die neuen Bestimmungen gelten für kostenpflichtige Dienste, aber auch Anbieter von kostenlosen Inhalten können sich beteiligen. Von den Regelungen können auch Anbieter von Online-Inhalten profitieren. Sie müssen keine Lizenzen mehr für andere Hoheitsgebiete erwerben, in die ihre Abonnenten reisen," heißt es dabei in einer Erklärung zum Inkrafttreten des Gesetzes.
Übrigens: Die Briten sind nun nach den Regeln für den Brexit bereits ausgeschlossen, ebenso wie die Nutzung der Dienste für EU-Bürger in Großbritannien.
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