Gutenberg.org richtet nach Streit Geoblockade gegen deutsche IPs ein
Nutzer aus Deutschland werden derzeit am Aufrufen der Domain Gutenberg.org der Project Gutenberg Literary Archive Foundation gehindert. Die Geoblocking-Maßnahme geht auf ein Urteil zurück, das sich der S. Fischer Verlag erstritten hat.
Das Landgericht Frankfurt am Main hatte kürzlich entschieden (AZ: 2-03 O 494/14), dass die Project Gutenberg Literary Archive Foundation mit der Bereitstellung von digitalisierten Werken der drei Autoren Heinrich Mann, Thomas Mann und Alfred Döblin die Rechte des S. Fischer Verlags in Deutschland verletzt. Der Verlag bringt die Werke der drei Klassiker heraus und hatte bereits Ende 2015 von dem gemeinnützigen Archiv in den USA verlangt, die Bereitstellung der Titel online zu unterlassen (Urteil als PDF).
Streitpunkt ist das unterschiedliche Urheberrecht in den USA und in Deutschland. Während das Project Gutenberg zum einen davon ausgeht, dass sie die Bücher bereits verbreiten dürfen, weil die Werke nach US-Recht bereits gemeinfrei sind, stellen sie zum anderen in Frage, ob ein deutsches Gericht überhaupt für die Klärung des Streits zuständig sei. Zudem haben nicht die Projektleiter, sondern Nutzer die Bücher hochgeladen.
Weitere Urheber-Streitereien:
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Schadenersatz und Geldstrafen gefordert
Es geht bei der Klage um insgesamt 18 Bücher von Heinrich Mann, gestorben 1950, Thomas Mann, gestorben 1955 und Alfred Döblin, gestorben 1957. Nach deutschem Recht gilt das Urheberrecht noch 70 Jahre über den Tod der Autoren hinaus, sodass nur die Rechtenachfolger über eine wie auch immer gestaltete Verbreitung bestimmen dürfen. Der Kläger forderte daher, dass die 18 eBooks nicht weiter zugänglich gemacht werden, zumindest für Nutzer in Deutschland. Sie fordert auch Schadenersatz und Geldstrafen bei Zuwiderhandlung.Streitpunkt ist das unterschiedliche Urheberrecht in den USA und in Deutschland. Während das Project Gutenberg zum einen davon ausgeht, dass sie die Bücher bereits verbreiten dürfen, weil die Werke nach US-Recht bereits gemeinfrei sind, stellen sie zum anderen in Frage, ob ein deutsches Gericht überhaupt für die Klärung des Streits zuständig sei. Zudem haben nicht die Projektleiter, sondern Nutzer die Bücher hochgeladen.
Problem in Deutschland
Das Landgericht Frankfurt am Main geht in seinem Urteil auch diesen Fragen nach. Da heißt es nun, dass auch, wenn die Werke an sich in den USA bereits gemeinfrei seien, es nicht die Zugänglichmachung in Deutschland rechtfertige. Da Nutzer aus Deutschland aber bisher ohne Probleme auf die US-Seite Gutenberg.org zugreifen konnten, müssen die Beklagten die Urheberrechtsverletzung verantworten.Hohe Strafen
Das Urteil wurde Anfang Februar verkündet. Bei Zuwiderhandlung drohen dem Projekt Zwangsgelder in Höhe von 250.000 Euro oder Ordnungshaft. Um weiteren Klagen vorzubeugen gibt es nun die Geoblockade, die aber nur halbherzig gegen IPv4-Adressen auferlegt wurde und die sich auch noch umgehen lässt.Weitere Urheber-Streitereien:
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