Körperscanner an Flughäfen:
Bundesregierung will sie jetzt doch

Die Bundesregierung hat heute bestätigt, dass künftig an deutschen Flug­häfen sukzessive flächendeckend Körperscanner eingeführt wer­den sollen. Die aktuell genutzten Metalldetektorschleusen sollen ersetzt werden. Nach einem Test im Jahr 2011 war die Tech­no­lo­gie als noch nicht praxistauglich erachtet worden. Dies hat sich offenbar geändert.
Sicherheit, Flughafen, Nacktscanner, Körperscanner
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Die Linksfraktion hatte das Thema im Rahmen einer kleinen Anfrage auf die Agenda ge­setzt und von der Bundesregierung eine förmliche Antwort erhalten. Einen genauen Zeit­plan nannte die Regierung nicht, teilte aber mit, dass bereits jetzt insgesamt 213 Kör­per­scan­ner der Hersteller L3 und Rohde & Schwarz zum Einsatz kämen. Alle eingesetzten Ge­rä­te erfüllten "sowohl die nationalen als auch die europäischen Anforderungen", so die Stellungnahme der Regierung.

Freiwillige Nutzung

Die Regierung weist in ihrer Antwort auf eine EU-Direktive hin, die allen Passagieren das Recht einräumt, einen Kontroll-Scan zu verweigern. In solchen Fällen müssten "alternative Methoden" zur Anwendung kommen. In Anbetracht der ge­plan­ten Ausmusterung der Metalldetektoren kommen dafür dann allerdings nur manuelle Kon­trol­len durch das Sicherheitspersonal in Betracht. Über deutlich sichtbare Hinweise sollen alle Fluggäste auf die Freiwilligkeit der Nutzung der Körperscanner hingewiesen werden.

Die Fraktion der Linken hatte zuvor so ge­nann­ten "Nacktscans" unter Einnahme einer spe­ziel­len Köperhaltung mit erhobenen Armen als entwürdigend und als eine Verletzung der Pri­vats­phä­re bezeichnet. Die starke Feh­ler­an­fäl­lig­keit bei der ersten Generation der Kör­per­scan­ner wurde ebenfalls kritisiert.

Zur Fehlerquote der aktuell verfügbaren Geräte machte die Regierung keine Angaben und ant­wor­te­te ausweichend, diese erfüllten "die an ihre Leistungsfähigkeit gestellten Erwartungen". Die Alarmrate der Geräte hänge vor allem da­von ab, "ob der Passagier alle de­tek­tions­re­le­van­ten Gegenstände abgelegt hat und ob er während des Kontrollprozesses ruhig im Gerät steht".
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