 Im Rahmen des 13. Europäischen Polizeikongresses hat sich der parlamentarische Staatssekretär des Innenministeriums, Ole Schröder, zum Thema Nacktscanner ausgelassen. Seinen Angaben zufolge werden bestimmte Geräte abgelehnt.
Dies gilt jedoch nur für jene, die deutliche Bilder von der Hautoberfläche liefern, nicht aber für die Körperscanner der zweiten Generation, sagte Schröder auf der Konferenz. Bei diesen Geräten werden nur Symbole dargestellt. Insofern sollen diese Nacktscanner unbedenklich sein.
Gerechtfertigt werde der Einsatz dieser Geräte laut Schröder unter einigen Bedingungen. Unter anderem müssen die Scanner leistungsfähig genug sein und einen relevanten Erkenntnisgewinn liefern können. Längere Wartezeiten dürfen dadurch nicht entstehen, so Schröder.
Abgesehen davon darf auch keine Gefahr von Geräten im Hinblick auf die Gesundheit ausgehen. In diesem Zusammenhang lehnt das Innenministerium Röntgenstrahlen ab. Zudem soll diesbezüglich die Intimsphäre gewahrt werden.
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