Öffentlich-Rechtliche Mediathek:
Sieben-Tages-Frist soll beendet werden

Die Ministerpräsidenten der Länder haben bei ihrer Konferenz in der zurückliegenden Woche die Weichen für die 22. Änderung des Rundfunkstaatsvertrags gestellt. Dabei haben sie unter anderem besprochen, dass die Mediatheken der öffentlich-rechtlichen Sender künftig Inhalte länger anzeigen dürfen.
Ard, Zdf, Logos, Fernsehsender
ARD ZDF
Die so genannte Sieben-Tages-Frist von ARD, ZDF und Deutschlandradio für ihre Mediatheken könnte schon bald Geschichte sein, wie unter anderem das Onlinemagazin der Zeit berichtet. Bei der Beratung zu der dafür nötigen 22. Änderung des Rundfunkstaatsvertrags haben die Ministerpräsidenten der Länder beschlossen, eine neue Regelung zu prüfen. Die Änderung soll zum Februar 2018 fertig werden. Bisher bleiben die Inhalte der öffentlich-rechtlichen Sender zum Großteil für eine Woche nach Ausstrahlung online abrufbar, anschließend werden sie für den Zugriff gesperrt. Wohin die 17,50 Euro Rundfunkbeitrag fließen

Mehr Freiheiten für die Sender

ARD, ZDF und Deutschlandradio sollen jetzt aber mehr Freiheiten bekommen. Das gelte dann aber wohl nicht nur für Video- und Audio-Beiträge, sondern wenn es nach anderen Wünschen geht auch für die allgemeinen redaktionellen Angebote im Internet.

Weiterentwicklung

"Es ist gut, dass die Politik die Interessen unserer Nutzerinnen und Nutzer in der digitalen Welt im Auge hat und die veränderte Mediennutzung in den Mittelpunkt ihrer Überlegungen zur Weiterentwicklung unserer Online-Möglichkeiten stellt", sagte die ARD-Vorsitzende Karola Wille dazu in einer Stellungnahme nach dem Ende der Ministerkonferenz.

Zu den einzelnen Vorschlägen äußerte sich Wille aber bisher nicht konkret.

Die rheinland-pfälzische Regierungschefin Malu Dreyer kündigte an, schon bald das Verbot der so genannten presseähnlichen Angebote weiter zu konkretisieren. In der Vergangenheit war es häufiger zum Streit gekommen, da Presseverlage den durch öffentliche Gelder finanzierten Sendern vorwarfen, ihnen in nicht angemessener Weise Konkurrenz zu machen, wenn sie ihre Berichterstattung in Wort und Bild online und frei zugänglich weiter ausbauen.

"Das Verbot der Presseähnlichkeit bleibt selbstverständlich erhalten", betonte Dreyer. Man wolle nun mit Reformen und nicht mit Verboten neue Wege schaffen.

Siehe auch: Gegen Festsetzung - ARD will ab 2021 einen höheren Rundfunkbeitrag

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