Doch die Angelegenheit ist für den BVK noch nicht zu Ende, denn der Maklerverband wirft Check24 nun laut einem Bericht von Heise vor, das Urteil aus dem Frühjahr nicht ausreichend umgesetzt zu haben. Die Makler haben deshalb das Landgericht München angerufen und wollen erneut gegen den Preisvergleich vorgehen.
Gleichbehandlung und Verbraucherschutz
Michael Heinz, Chef des BVK, verwies auf die Punkte Gleichbehandlung und Verbraucherschutz, Spielregeln hätten für alle zu gelten, so der Präsident des Verbandes. Seiner Meinung nach werden die Besucher von Check24 nach wie vor nicht proaktiv darüber informiert, dass es hier zu einer Maklertätigkeit kommt."Wir meinen, dass es zum Geschäftsmodell von Check24 gehört, eben nicht von Anfang an ausreichend deutlich auf die Maklertätigkeit hinzuweisen, sondern als vermeintlich neutrales Vergleichsportal aufzutreten", sagte dazu der im Auftrag des BVK tätige Anwalt Axel Nordemann. Damit wirft er Check24 vor, sich als neutral zu tarnen, dies aber nicht zu sein.
"Scheinheilig"
Check24 geht indes seinerseits in die Offensive, denn dort wirft man dem Bundesverband für Versicherungskaufleute vor, "scheinheilig und unaufrichtig" zu agieren. Laut dem Internet-Portal greife der BVK das Geschäftsmodell eines Webvergleichs grundsätzlich an. Laut Check24 würden außerdem auch zahlreiche Echtweltmakler die Erstinformationspflicht nicht so umsetzen wie sie es eigentlich müssten, entsprechend habe man auch bereits einige Makler abgemahnt.2017-10-16T09:12:00+02:00Witold Pryjda
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