Posteo veröffentlicht haarsträubende Datenanfragen der Polizei
Hmm, klar, die Formulierungen sind hier schon unterschiedlich und ein Auskunftsersuchen über eine Privatadresse is natürlich ein Unding. Wenn diese Mails nicht verschlüsselt sind, dann passt wohl was mit den Einstellungen nicht. Das muss man allerdings dann den Admins vorwerfen und nicht der "arbeitenden Klasse".
Wenn die jeweiligen Provider oder Mailserverbetreiber eine entsprechende Behördenadresse im Impressum angeben würden, wäre das überhaupt kein Problem. So ist dem aber nicht. Es kommte seeeeehr selten vor, dass ein Netzbereiber explizit eine Mailadresse für Behördenanfragen bereitstellt.
Fakt ist, dass es bei den Ersuchen um Bestandsdaten ging. § 111j StPo i.V.m dem §§ 95, 112, 113 TKG sind hier wohl einschlägig. In den Schreiben wurde jeweils der Grund der Anfrage mitgeteilt. mhh, daraus ergibt sich dem findigen Empfänger eigentlich die Rechtsgrundlage!! Wenn ich dem Provider oder Mailanbieter nur mitteile, dass ich gem §§............ eine Auskunft möchte, ohne nähere Bezeichnung dann kann er sich vermutlich nix drunter vorstellen und müsste sie trotzdem rausgeben. Also was ist hier nun sinnvoller?
Mit der Angabe: z.B. .....wegen Betruges, Az.:.............. der Polizei......., werden zur weiteren Sachbearbeitung die Bestandsdaten benötigt, erschließt sich die Rechtsgrundlage von selber. Übrigens wird für eine derartige Auskunft kein richterlicher Beschuß benötigt.
Für alle Datenschutzfreaks und Datenspeicherungsverfolgten: Spätestens wenn ihr Opfer einer Straftat geworden seit, die mittels Internet oder einem Mobiltelefon begangen wurde und der Täter ermittelt und zur Verantwortung gezogen werden soll, wünscht ihr euch, dass die Verfolgungsbehörden entsprechende Auskünfte von den Providern, Mail-Betreibern usw. bekommen, das is sicher.
@simaticplc: Gesetzeshüter würden gerne das Gesetz hüten, aber ihnen werden durch die Perversion verschiedener Rechtsauslegungen und Bestimmungen derart dicke Knüppel zwischen die Beine geworfen, dass das gar nicht mehr möglich ist.
Also "15 Anfragen wurden sofort abgelehnt" heißt für mich nix anders, als das 15 Straftaten nicht aufgeklärt und die Täter nicht ermittelt werden konnten. 15 mal Einstellung des Verfahrens, 15 mal wurde jemand geschädigt und der Verursacher nicht zur Rechenschaft gezogen. Danke Posteo!!
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Posteo veröffentlicht haarsträubende Datenanfragen der Polizei
Hmm, klar, die Formulierungen sind hier schon unterschiedlich und ein Auskunftsersuchen über eine Privatadresse is natürlich ein Unding. Wenn diese Mails nicht verschlüsselt sind, dann passt wohl was mit den Einstellungen nicht. Das muss man allerdings dann den Admins vorwerfen und nicht der "arbeitenden Klasse".
Wenn die jeweiligen Provider oder Mailserverbetreiber eine entsprechende Behördenadresse im Impressum angeben würden, wäre das überhaupt kein Problem. So ist dem aber nicht. Es kommte seeeeehr selten vor, dass ein Netzbereiber explizit eine Mailadresse für Behördenanfragen bereitstellt.
Fakt ist, dass es bei den Ersuchen um Bestandsdaten ging. § 111j StPo i.V.m dem §§ 95, 112, 113 TKG sind hier wohl einschlägig. In den Schreiben wurde jeweils der Grund der Anfrage mitgeteilt. mhh, daraus ergibt sich dem findigen Empfänger eigentlich die Rechtsgrundlage!! Wenn ich dem Provider oder Mailanbieter nur mitteile, dass ich gem §§............ eine Auskunft möchte, ohne nähere Bezeichnung dann kann er sich vermutlich nix drunter vorstellen und müsste sie trotzdem rausgeben. Also was ist hier nun sinnvoller?
Mit der Angabe: z.B. .....wegen Betruges, Az.:.............. der Polizei......., werden zur weiteren Sachbearbeitung die Bestandsdaten benötigt, erschließt sich die Rechtsgrundlage von selber. Übrigens wird für eine derartige Auskunft kein richterlicher Beschuß benötigt.
Für alle Datenschutzfreaks und Datenspeicherungsverfolgten: Spätestens wenn ihr Opfer einer Straftat geworden seit, die mittels Internet oder einem Mobiltelefon begangen wurde und der Täter ermittelt und zur Verantwortung gezogen werden soll, wünscht ihr euch, dass die Verfolgungsbehörden entsprechende Auskünfte von den Providern, Mail-Betreibern usw. bekommen, das is sicher.
@simaticplc: Gesetzeshüter würden gerne das Gesetz hüten, aber ihnen werden durch die Perversion verschiedener Rechtsauslegungen und Bestimmungen derart dicke Knüppel zwischen die Beine geworfen, dass das gar nicht mehr möglich ist.
Also "15 Anfragen wurden sofort abgelehnt" heißt für mich nix anders, als das 15 Straftaten nicht aufgeklärt und die Täter nicht ermittelt werden konnten. 15 mal Einstellung des Verfahrens, 15 mal wurde jemand geschädigt und der Verursacher nicht zur Rechenschaft gezogen. Danke Posteo!!