WI_Recht

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  • 02.09.10
  • 07:34
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Indien: Zugriff auf Skype- & Google-Daten gefordert

RIM, Google, Skype sollten einfach mal den Mut haben gemeinsam "nein" zu sagen. So Länder sollten einfach mal ne zeitlang vom netz "ausgegrenzt" werden, dann werden die Regierungen vlt. sehen was deren Bürger dazu zu sagen haben.

  • 25.08.10
  • 07:32
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THQ: "Wer gebrauchte Spiele kauft, betrügt uns"

@94m0r:
Danke schön! Find ich etwas heftig das Urteil, aber naja ^^

  • 24.08.10
  • 17:22
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THQ: "Wer gebrauchte Spiele kauft, betrügt uns"

@94m0r:
Ah ok danke schön für die Aufklärung. War wie gesagt nur so ein Gefühl :)
Hast du vlt. auch einen passenden Paragraphen ?

  • 24.08.10
  • 16:49
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Sony will Verkauf von Gebrauchtspielen erschweren

@Traumklang:
So leid mir deine Freundin tut, aber meines Wissens ist das rechtesn.

§17 Urhg Absatz 2:
"Sind das Original oder Vervielfältigungsstücke des Werkes mit Zustimmung des zur Verbreitung Berechtigten im Gebiet der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum im Weg"

Der Teil: "MIT ZUSTIMMUNG" . Denn wie du sagtest in Dtl. kannst du die Sachen von Abercrombie nicht kaufen.

Dennoch empfinde ich es als assozial gleich 3200 euro von einem 21jährigen mädel zu verlangen....
Ich würde mich mal informieren, ob man Abercormbie nicht in irgendeinem EU Land doch kaufen kann, dann würde ja §17 UrhG doch gelten und sie müsste die 3200 euro nicht zahlen, meienr ansicht nach.

  • 24.08.10
  • 16:23
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THQ: "Wer gebrauchte Spiele kauft, betrügt uns"

Fragwürdig, ob das in der EU funktioniert. Genauso wie bei Ubisoft und EA...

§17 (2) Urheberrecht (erschöpfungsgrundsatz) besagt, dass man die Ware weiterverkaufen darf. Wenn die jetzt eine solche Einschränkung machen sollten, dann wird mir dieses Recht mehr oder weniger entzogen, da das Fehlen des Multiplayerteiles eine recht große Wertminderung mit sich zieht.

Jetzt lehne ich mich mal aus dem Fenster und behaupte, da ich mir nicht sicher bin ob es dazu Paragraphen gibt, dass sich der Erschöpfungsgrundsatz auf den Zustand der Software bezieht, wie ich sie gekauft habe. D.h. wenn ich die Software als Multipalyerfähig erhalten habe, so bezieht sich mein Veräußerungsrecht auf die Software in diesem Zustand. Wenn gewisse Publisher diesen Zustand bewusst verschlechtern bzw. sabotieren dürfte das doch vor einem Gericht nicht standhalten oder ?

edit:\\ na, da habe ich wohl zu lange überlegt was ich genau schreibe =) waren ein paar schneller als ich ;)

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