Wer Passwort nicht preisgibt, macht sich strafbar:
Aktivist in UK verurteilt
Passwörter verweigern ist strafbar
Von der Videoüberwachung bis zu den Maßnahmen des Geheimdienstes GCHQ: Dass es in Großbritannien um die Akzeptanz der Überwachung im öffentlichen Raum ganz anders bestellt ist als hier, ist bekannt. Jetzt zeigt ein neues Urteil, wie weit dieser Wunsch nach Sicherheit führen kann. Wie der Guardian berichtet, wurde der britische Menschenrechtsaktivist Muhammad Rabbani zu einer Freiheitsstrafe von 12 Monaten auf Bewährung und 620 Britischen Pfund Geldstrafe verurteilt. Der Grund: Rabbani hatte sich bei der Einreise geweigert, Sicherheitsbeamten die Zugangsdaten für seine IT-Geräte zu übergeben.Mit seinem Urteil hat das Gericht in London damit bestätigt, dass Einreisende damit rechnen müssen, dass Polizisten eine Herausgabe der Passwörter verlangen - dies sei rechtmäßig, was zur Folge hat, dass eine Verweigerung - wie in dem verhandelten Fall - als Straftat gewertet werde. Der zuständige Polizist hatte ausgesagt, dass sich bisher keine Person gegen die Herausgabe der Passwörter verweigert habe. Zwar sei es durchaus üblich, dass zunächst "bei Einigen" Widerstand zu spüren sei, bisher wäre seiner Aufforderung aber immer Folge geleistet worden.
Angst um Folteropfer als Grund
Rabbani hatte auf unschuldig plädiert und auf die sensiblen Daten verwiesen, die nach seiner Meinung durch die Herausgabe der Passwörter kompromittiert hätten werden können. In seiner Tätigkeit für die Menschenrechtsorganisation CAGE - vor allem aktiv, für die Rechte muslimischer Gefangener im Rahmen des "Kriegs gegen den Terror" - habe er viele Kontakte, die er im Bezug auf Misshandlungs-Vorwürfe unterstützen würde.Besonders prekär: Da sich die Foltervorwürfe gegen mehrere Behörden richten würden, könne eine Herausgabe eine Gefahr für die Kontakte darstellen. Darüber hinaus sei nicht auszuschließen, dass bei einer Konfiszierung "wichtige Informationen verschwinden, mit denen Folternde zur Verantwortung gezogen werden könnten", so die Meinung Rabbanis. Seine Anwälte prüfen jetzt die Möglichkeiten zu einer Berufung.
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