Internes Dokument: Wann Apple ein iPhone repariert und wann nicht
Reparaturen von Smartphones können mitunter ein Glücksspiel sein, denn die Grenze zwischen "Ja, klar, machen wir" und "Pech gehabt" ist immer wieder fließend. Das ist auch bei Apple so, ein nun aufgetauchtes Dokument der Kalifornier zeigt nun, was man bei den Kaliforniern als Garantiefall ansieht und was nicht.
Wer einen Schaden an seinem iPhone hat und sich zu einem Apple Store aufmacht, der weiß nicht immer, ob ein Defekt als Garantiefall angesehen wird oder er für eine Reparatur selbst aufkommen muss. Business Insider (via t3n) hat nun ein internes Dokument in die Finger bekommen, das aufschlüsselt, wie Apple-Mitarbeiter bei welchen Schadensfällen vorgehen sollen.
Der "Visual/Mechanical-Inspection-Guide" (VMI) genannte Leitfaden soll bei Apple intern zu Schulungszwecken eingesetzt werden. "Gesetz" ist er indes aber wohl nicht. Das bedeutet, dass man womöglich dennoch an einen kulanten Apple-Mitarbeiter geraten kann, der ein Auge zudrückt bzw. das Ganze eben von Fall zu Fall entschieden wird. Infografik: Service Eligibility Guidelines von Apple
So werden beim Display Pixelfehler und Verunreinigungen unter dem Glas sowie Haarrisse anstandslos behoben, auch eine verschobene Frontkamera-Optik wird nicht weiter hinterfragt. Schäden, die der Nutzer selbst verursacht hat, muss er auch selbst bezahlen: Das betrifft etwa Wasserschäden, Display-Brüche, durch Laser entstandene Schäden bei der Kamera, diverse Sturzdefekte und verbogene Geräte.
Nicht behoben werden Schäden vor allem dann, wenn man selbst am iPhone herumgeschraubt hat oder dies durch nicht autorisierte Werkstätten hat durchführen lassen. Interessant ist auch ein spezielles Kapitel, das die Apple-Mitarbeiter anweist, wie sie Schäden durch Flüssigkeiten erkennen können.
Der "Visual/Mechanical-Inspection-Guide" (VMI) genannte Leitfaden soll bei Apple intern zu Schulungszwecken eingesetzt werden. "Gesetz" ist er indes aber wohl nicht. Das bedeutet, dass man womöglich dennoch an einen kulanten Apple-Mitarbeiter geraten kann, der ein Auge zudrückt bzw. das Ganze eben von Fall zu Fall entschieden wird. Infografik: Service Eligibility Guidelines von Apple
Grün, Gelb und Rot
Der Guide kennt drei Kategorien (für die Modelle iPhone 6, 6S und 7): Schäden, die Garantiefälle sind und entsprechend kostenfrei behoben werden, Defekte, die gegen Aufpreis gefixt werden und schließlich jene, gegen die man gar nichts tun kann.So werden beim Display Pixelfehler und Verunreinigungen unter dem Glas sowie Haarrisse anstandslos behoben, auch eine verschobene Frontkamera-Optik wird nicht weiter hinterfragt. Schäden, die der Nutzer selbst verursacht hat, muss er auch selbst bezahlen: Das betrifft etwa Wasserschäden, Display-Brüche, durch Laser entstandene Schäden bei der Kamera, diverse Sturzdefekte und verbogene Geräte.
Nicht behoben werden Schäden vor allem dann, wenn man selbst am iPhone herumgeschraubt hat oder dies durch nicht autorisierte Werkstätten hat durchführen lassen. Interessant ist auch ein spezielles Kapitel, das die Apple-Mitarbeiter anweist, wie sie Schäden durch Flüssigkeiten erkennen können.
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