Nintendo: Natürlich hat schon jemand ein Patent auf Switch-Controller
Für sein neues Spielesystem Switch hat Nintendo durchaus einiges an Anerkennung kassiert - und nun auch eine Klage. Natürlich ist ein anderes Unternehmen der Ansicht, längst ein von Nintendo nicht beachtetes Patent auf eine Technik an dem Gerät angemeldet zu haben.
Im Konkreten geht es um die Joy-Con-Controller, die tatsächlich etwas ungewöhnlich sind. Sie können nämlich sowohl als fest am System angebrachte Steuerelemente als auch als externe Eingabegeräte eingesetzt werden. Und genau auf diese Idee will das Unternehmen Gamevice schon deutlich vor Nintendo gekommen sein.
Das Unternehmen führt ein Gerät namens Wikipad an. Bei diesem handelt es sich um ein Android-basiertes Gaming-Produkt. Im Kern handelt es sich dabei schlicht um ein Tablet, das in einen separaten Controller eingesetzt werden kann, um dem Nutzer bei Spielen eine bessere Bedienbarkeit zu ermöglichen.
Übrig bliebt im Grunde nur das Patent auf den abnehmbaren Controller. Die Frage wird hier natürlich sein, ob die niedergeschriebenen Ideen der Gamevice-Entwickler tatsächlich stark genug mit dem Nintendo-Produkt korrespondieren, damit auch wirklich ein Rechtsverstoß vorliegt. Der Patentinhaber hat aber auf jeden Fall schon einmal Schadensersatz und ein Verkaufsverbot der Switch für den US-Markt bis zur Unterzeichnung eines Lizenzvertrages beantragt. Welche Höhe die finanziellen Forderungen haben, ist derzeit noch nicht bekannt.
Das Unternehmen führt ein Gerät namens Wikipad an. Bei diesem handelt es sich um ein Android-basiertes Gaming-Produkt. Im Kern handelt es sich dabei schlicht um ein Tablet, das in einen separaten Controller eingesetzt werden kann, um dem Nutzer bei Spielen eine bessere Bedienbarkeit zu ermöglichen.
Produkt kam nie in den Handel
Das Wikipad wurde vor einigen Jahren zwar mehrfach in Form von Prototypen öffentlich präsentiert, es kam in der fraglichen Form aber nie auf den Markt. Gamevice wollte offenbar das wirtschaftliche Risiko eines solchen Gaming-Systems nicht eingehen und blieb beim recht solide laufenden Geschäft mit Zubehör für Smartphones und Tablets. Das könnte durchaus mit ein Grund sein, warum man sich auch bei Nintendo nicht an das System erinnerte.Übrig bliebt im Grunde nur das Patent auf den abnehmbaren Controller. Die Frage wird hier natürlich sein, ob die niedergeschriebenen Ideen der Gamevice-Entwickler tatsächlich stark genug mit dem Nintendo-Produkt korrespondieren, damit auch wirklich ein Rechtsverstoß vorliegt. Der Patentinhaber hat aber auf jeden Fall schon einmal Schadensersatz und ein Verkaufsverbot der Switch für den US-Markt bis zur Unterzeichnung eines Lizenzvertrages beantragt. Welche Höhe die finanziellen Forderungen haben, ist derzeit noch nicht bekannt.
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Christian Kahle
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