Werbeanrufe: Netzagentur verhängt bisher höchste Geldbuße
Ein Anbieter von Stromverträgen hat jetzt das maximale Bußgeld von 300.000 Euro aufgebrummt bekommen, das die Bundesnetzagentur wegen unerlaubten Werbeanrufen verhängen kann. Dem Unternehmen half dabei auch nicht, dass es die konkrete Umsetzung an externe Dienstleister ausgelagert hatte.
Wie die Behörde heute mitteilte, hätten sich in der letzten Zeit rund 2.500 Verbraucher über die Firma Energy2day beschwert. Diese hatten jeweils Anrufe erhalten, in denen sich die Gesprächspartner entweder als Mitarbeiter des lokalen Energieversorgers ausgaben oder erklärten, mit diesem zusammenzuarbeiten. Eine Genehmigung für die Anrufe gab es nicht. Das Ziel bestand darin, die Zielperson zum Wechsel des Stromvertrages zu bewegen.
Das Geschäftsgebaren der Energy2day stieß nicht nur bei den betroffenen Telefonkunden auf wenig Gegenliebe. Auch verschiedene Konkurrenten des Unternehmens klagen bereits im gesamten Bundesgebiet gegen die Firma, da sie dieser Wettbewerbsverzerrung vorwerfen.
Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, betonte angesichts des Falles die Bedeutung von Beschwerden für die Arbeit seiner Behörde. "Nur ärgern und auflegen bringt nichts, Verbraucher sollten unerlaubte Werbeanrufe bei uns melden. Wenn wir detaillierte Schilderungen haben, können wir konsequent dagegen vorgehen", erklärte er. Zum ersten Mal sei in diesem Fall das im Gesetz vorgesehene Maximum beim Bußgeld ausgeschöpft worden.
Das Geschäftsgebaren der Energy2day stieß nicht nur bei den betroffenen Telefonkunden auf wenig Gegenliebe. Auch verschiedene Konkurrenten des Unternehmens klagen bereits im gesamten Bundesgebiet gegen die Firma, da sie dieser Wettbewerbsverzerrung vorwerfen.
Verantwortung abschieben geht nicht
Den Angaben zufolge hatte Energy2day eine kaskadenartige Vertriebsstruktur aufgebaut, bei der eine ganze Reihe von Subunternehmen, die teilweise im Ausland ansässig waren, die konkreten Anrufe durchführten. Nach Einschätzung der Bundesnetzagentur obliegen in einem solchen Fall aber auch dem Auftraggeber umfangreiche Aufsichtspflichten, so dass dieser sich nicht einfach damit herausreden kann, dass man lediglich Vertriebsaufträge an andere Dienstleister vergeben habe, die sich dann rechtswidrig verhielten.Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, betonte angesichts des Falles die Bedeutung von Beschwerden für die Arbeit seiner Behörde. "Nur ärgern und auflegen bringt nichts, Verbraucher sollten unerlaubte Werbeanrufe bei uns melden. Wenn wir detaillierte Schilderungen haben, können wir konsequent dagegen vorgehen", erklärte er. Zum ersten Mal sei in diesem Fall das im Gesetz vorgesehene Maximum beim Bußgeld ausgeschöpft worden.
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