Apple erfindet das 2-in-1-System nochmal und holt sich ein Patent

Der Computerkonzern Apple hat das 2-in-1-System quasi ein zweites Mal erfunden und zum Patent angemeldet. Laut der Schutzschrift geht es dabei allerdings nicht um ein Tablet, das an eine Tastatur geklemmt wird, um ein Notebook zu erhalten. Die Apple-Idee sieht etwas anders aus.
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Apple
Grundsätzlich sieht man es inzwischen auch bei dem Konzern in Cupertino so, dass die Leistung von Mobilgeräten völlig ausreicht, um auch die Anforderungen vieler Nutzer an ein Notebook zu erfüllen. Immerhin liegt die Performance eines High End-Smartphones deutlich über dem, was ein billiges Einsteiger-Notebook anbieten kann.

In der Patentschrift Apples geht letztlich um ein Zubehör, in das sich Mobilgeräte stecken lassen, um sie zu einem vollwertigen Notebook auszubauen. Die Lösung, die sich bei Tablets auf dem Markt durchgesetzt hat - also das Anstecken eines Tastatur-Covers - wirkt dabei durchaus besser als die Idee der Apple-Ingenieure. Diese wollten das Tablet in einen vorgefertigten Rahmen setzen, um es als Notebook-Display zu verwenden.

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Auch für Smartphones

Überhaupt nicht verfügbar ist hingegen die Erweiterung, die man für Smartphones im Sinn hat. Hier soll die Aussparung für das Mobiltelefon im unteren Bereich liegen. Das Mobiltelefon übernimmt dann mit seinem Touchscreen im Grunde die Aufgabe des Trackpads und stellt seine sonstige Technik als Rechensystem zur Verfügung. Der übrige Platz in dem Erweiterungssystem dürfte dann vor allem für Akkus genutzt werden - denn das zusätzliche große Display dürfte viel zu viel Strom verbrauchen, um die Energieversorgung einzig dem Smartphone zu überlassen.

Die Anmeldung des fraglichen Patentes erfolgte erst im vergangenen Jahr, als andere 2-in-1-Systeme längst auf dem Markt waren und Apple auch schon sein iPad Pro in der üblichen Form verkaufte. Daher dürfte es sich bei dem Patent keinesfalls um die Grundlage eines realen Projektes handeln, sondern vielmehr um eine von zahlreichen Schutzschriften, die Apple sich zu Zwecken der Selbstverteidigung gegen Patentklagen ins Portfolio packt.
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