Aus für Datenautomatik bei Vodafone:
Vertragsklauseln sind unwirksam
teilt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mit. Der vzbv hatte vor dem Landgericht Düsseldorf gegen die Praxis geklagt, mit der Vodafone seinen Kunden in der sogenannten Datenautomatik Zusatzkosten aufgebrummt hatte, sobald das gebuchte Datenvolumen verbraucht und der Kunde nicht explizit die Datenautomatik abgelehnt hatte.
Siehe auch: "Nicht zulässig" - erstes Urteil gegen die Datenautomatik von O2
Geht es nach dem Gericht, muss Vodafone künftig wieder sofort drosseln und den Kunden nicht vertraglich vorab schon weiteres Datenvolumen als automatische Aufbuchung verkaufen.
"Haben Verbraucher sich einmal bewusst für ein günstiges Tarifmodell entschieden, dürfen sie von ihrem Anbieter nicht durch intransparente Preislisten und Fußnoten in ein teureres Modell gedrängt werden", sagt Heiko Dünkel, Rechtsdurchsetzungsreferent beim vzbv. Der vzbv sah in dieser Datenautomatik eine unzumutbare, nachträgliche Vertragsänderung und mahnte das Unternehmen wegen der Verwendung von drei Klauseln für verschiedene Tarife ab.
Vodafone Red-Tarife Aktuelles Mobilfunktarif-Angebot
Der Mobilfunkanbieter Vodafone darf künftig keine Klauseln mehr für Highspeed-Volumentarife verwenden, die die nachträgliche Freischaltung von kostenpflichtigen Datenpaketen ohne Zustimmung von Verbrauchern erlauben, Unerwartete Kosten
Bei der Datenautomatik von Vodafone handelt es sich um eine automatische Datenvolumen-Aufladefunktion bei Mobilfunkverträgen, die je nach Tarif verschiedene Angebote enthält und zu weiteren Kosten führt: Jedes weitere Datenpaket wird mit 3 Euro berechnet. Bis zu dreimal hintereinander wurde die Datenautomatik bisher pro Abrechnungszeitraum hinzugebucht, es konnten also bis zu 9 Euro mehr an Kosten auf den Nutzer zukommen als im eigentlich gewählten Tarif. Wer bei Vertragsabschluss also nicht ganz aufmerksam war, hatte so unerwartete Kosten hinzuzurechnen.Siehe auch: "Nicht zulässig" - erstes Urteil gegen die Datenautomatik von O2
Geht es nach dem Gericht, muss Vodafone künftig wieder sofort drosseln und den Kunden nicht vertraglich vorab schon weiteres Datenvolumen als automatische Aufbuchung verkaufen.
"Haben Verbraucher sich einmal bewusst für ein günstiges Tarifmodell entschieden, dürfen sie von ihrem Anbieter nicht durch intransparente Preislisten und Fußnoten in ein teureres Modell gedrängt werden", sagt Heiko Dünkel, Rechtsdurchsetzungsreferent beim vzbv. Der vzbv sah in dieser Datenautomatik eine unzumutbare, nachträgliche Vertragsänderung und mahnte das Unternehmen wegen der Verwendung von drei Klauseln für verschiedene Tarife ab.
Klauseln unwirksam
Einige der fraglichen Klauseln nutzt Vodafone dabei schon länger nicht mehr, damit wurde nun im Endeffekt nur die Verwendung der dritten Klausel untersagt. Das Gericht hat bereits im Dezember entsprechend entschieden und nun das Urteil veröffentlicht (PDF vom vzbz). Es ist noch nicht rechtskräftig. Eine offizielle Reaktion von Vodafone steht noch aus.Vodafone Red-Tarife Aktuelles Mobilfunktarif-Angebot
Thema:
Neue Vodafone-Bilder
Videos rund um Vodafone
Vodafone Aktienkurs
Beiträge aus dem Forum
Beliebt im Preisvergleich
- WLAN-Router mit Modem:
Weiterführende Links
Neue Nachrichten
- Aktuelle Technik-Blitzangebote von Amazon im Überblick
- FritzBox wird heute 20 Jahre: Geschichte von 8 MBit/s bis 10 GBit/s
- Microsoft kündigt zweites Event an: Surface mit KI & ARM-CPUs kommt
- Es werde Licht: Forscher wollen einige der ersten Sterne entdeckt haben
- PS5 Pro mit Power-Modus für CPU: Details zur stärkeren PlayStation 5
- Spieler live gehackt: Turnier gestoppt, Gerüchte kursieren, EA schweigt
- Letzte Chance: Garmin-Smartwatches zum Bestpreis bei Media Markt
❤ WinFuture unterstützen
Sie wollen online einkaufen?
Dann nutzen Sie bitte einen der folgenden Links,
um WinFuture zu unterstützen:
Vielen Dank!
Alle Kommentare zu dieser News anzeigen