Aus für Datenautomatik bei Vodafone:
Vertragsklauseln sind unwirksam

Das Landgericht Düsseldorf hat nun ein Urteil gegen die Datenautomatik des Anbieters Vodafone gesprochen. Das Gericht gibt darin der Auffassung der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Recht, dass einige Vertragsklauseln zur automatischen Buchung unwirksam sind. Vor fast einem Jahr gab es bereits ein ähnliches Urteil gegen die Datenautomatik von O2.
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Vodafone
Der Mobilfunkanbieter Vodafone darf künftig keine Klauseln mehr für Highspeed-Volumentarife verwenden, die die nachträgliche Freischaltung von kostenpflichtigen Datenpaketen ohne Zustimmung von Verbrauchern erlauben, teilt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mit. Der vzbv hatte vor dem Landgericht Düsseldorf gegen die Praxis geklagt, mit der Vodafone seinen Kunden in der sogenannten Datenautomatik Zusatzkosten aufgebrummt hatte, sobald das gebuchte Datenvolumen verbraucht und der Kunde nicht explizit die Datenautomatik abgelehnt hatte.

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Unerwartete Kosten

Bei der Datenautomatik von Vodafone handelt es sich um eine automatische Datenvolumen-Aufladefunktion bei Mobilfunkverträgen, die je nach Tarif verschiedene Angebote enthält und zu weiteren Kosten führt: Jedes weitere Datenpaket wird mit 3 Euro berechnet. Bis zu dreimal hintereinander wurde die Datenautomatik bisher pro Abrechnungszeitraum hinzugebucht, es konnten also bis zu 9 Euro mehr an Kosten auf den Nutzer zukommen als im eigentlich gewählten Tarif. Wer bei Vertragsabschluss also nicht ganz aufmerksam war, hatte so unerwartete Kosten hinzuzurechnen.

Siehe auch: "Nicht zulässig" - erstes Urteil gegen die Datenautomatik von O2

Geht es nach dem Gericht, muss Vodafone künftig wieder sofort drosseln und den Kunden nicht vertraglich vorab schon weiteres Datenvolumen als automatische Aufbuchung verkaufen.

"Haben Verbraucher sich einmal bewusst für ein günstiges Tarifmodell entschieden, dürfen sie von ihrem Anbieter nicht durch intransparente Preislisten und Fußnoten in ein teureres Modell gedrängt werden", sagt Heiko Dünkel, Rechtsdurchsetzungsreferent beim vzbv. Der vzbv sah in dieser Datenautomatik eine unzumutbare, nachträgliche Vertragsänderung und mahnte das Unternehmen wegen der Verwendung von drei Klauseln für verschiedene Tarife ab.

Klauseln unwirksam

Einige der fraglichen Klauseln nutzt Vodafone dabei schon länger nicht mehr, damit wurde nun im Endeffekt nur die Verwendung der dritten Klausel untersagt. Das Gericht hat bereits im Dezember entsprechend entschieden und nun das Urteil veröffentlicht (PDF vom vzbz). Es ist noch nicht rechtskräftig. Eine offizielle Reaktion von Vodafone steht noch aus.

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