NSA-Skandal: Bundesanwaltschaft prüft Verfahren
Die Bundesanwaltschaft hat sich in die Aufklärung des aktuellen internationalen Überwachungsskandal eingeschaltet. Das berichtet die Mitteldeutsche Zeitung in ihrer heutigen Ausgabe.
Man habe alle mit der Angelegenheit befassten deutschen Nachrichtendienste sowie die zuständigen Bundesministerien gebeten, ihr Auskünfte zur Sache zu geben, um auf dieser Grundlage über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu entscheiden, hieß es.
"Mit Blick auf die öffentliche Berichterstattung hatte die Bundesanwaltschaft bereits am 27. Juni 2013 einen Beobachtungsvorgang angelegt, in dem sie zunächst die aus allgemein zugänglichen Quellen ersichtlichen Sachverhalte strukturiert und analysiert hat", sagte ein Sprecher der Bundesanwaltschaft gegenüber der Zeitung.
"Durch Erkenntnisanfragen an die mit den in Rede stehenden Fragen befassten Bundesbehörden soll nunmehr eine zuverlässige Tatsachengrundlage festgestellt werden, um klären zu können, ob die Ermittlungszuständigkeit des Bundes berührt sein könnte", führte der Sprecher weiter aus.
Relevant sei der Paragraf 99 Strafgesetzbuch, erklärte er. Darin gehe es um geheimdienstliche Agententätigkeit zulasten der Bundesrepublik Deutschland. Die Prüfung der Fakten könne allerdings noch eine Weile dauern. Vom Ausgang des Verfahrens hängt unter Umständen auch ab, ob die Bundesanwaltschaft versuchen wird, den NSA-Enthüller Edward Snowden, der die meisten neuen Belege über die Überwachungsprogramme an die Öffentlichkeit brachte, selbst in der Angelegenheit zu vernehmen.
"Mit Blick auf die öffentliche Berichterstattung hatte die Bundesanwaltschaft bereits am 27. Juni 2013 einen Beobachtungsvorgang angelegt, in dem sie zunächst die aus allgemein zugänglichen Quellen ersichtlichen Sachverhalte strukturiert und analysiert hat", sagte ein Sprecher der Bundesanwaltschaft gegenüber der Zeitung.
"Durch Erkenntnisanfragen an die mit den in Rede stehenden Fragen befassten Bundesbehörden soll nunmehr eine zuverlässige Tatsachengrundlage festgestellt werden, um klären zu können, ob die Ermittlungszuständigkeit des Bundes berührt sein könnte", führte der Sprecher weiter aus.
Relevant sei der Paragraf 99 Strafgesetzbuch, erklärte er. Darin gehe es um geheimdienstliche Agententätigkeit zulasten der Bundesrepublik Deutschland. Die Prüfung der Fakten könne allerdings noch eine Weile dauern. Vom Ausgang des Verfahrens hängt unter Umständen auch ab, ob die Bundesanwaltschaft versuchen wird, den NSA-Enthüller Edward Snowden, der die meisten neuen Belege über die Überwachungsprogramme an die Öffentlichkeit brachte, selbst in der Angelegenheit zu vernehmen.
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