Zensus: Software-Fehler bringen große Probleme

Bei der Verwaltung der Daten zur Volkszählung gibt es offenbar Probleme. Software-Fehler führten dazu, dass zahlreiche Menschen Mahnungen erhielten, obwohl sie pflichtgemäß ihre Angaben abgegeben hatten. Einigen wurden auch Bußgelder von mindestens 300 Euro angedroht, berichtete die 'Mitteldeutsche Zeitung'.
Die Betroffenen hatten ihre Daten über das Online-Formular übermittelt. Aber nicht nur die Erfassung der Online-Teilnehmer am Zensus 2011 bereitete Probleme. Auch die Erhebungsstellen auf kommunaler Ebene, bei denen die schriftlich ausgefüllten Formulare ausgewertet werden, berichteten von Schwierigkeiten bei der Datenerfassung, weil die Verbindung zum dazu eingesetzten Server langsam war und häufig abbrach.

"Die Software läuft holprig", räumte Manfred Scherschinski, Präsident des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt, gegenüber der Zeitung ein. Fehler würden häufig zu Abstürzen führen. Die Probleme sollen demnach bundesweit bestehen. Mahnschreiben hätten deshalb weniger als 5 Prozent der Teilnehmer erhalten, was für ein solches Großprojekt nicht viel sei. Angesichts mehrerer hunderttausend Bürger, die zur Datenabgabe verpflichtet wurden, würde die Zahl so aber wohl im fünfstelligen Bereich liegen.

Und dies betrifft erst einmal lediglich die Haushaltsbefragungen, von denen in Sachsen-Anhalt 240.000 durchgeführt werden. Bei der Befragung der Grundstückseigentümer, an der in dem Bundesland 700.000 Bürger teilnehmen müssen, trudelten bei Betroffenen ebenfalls schon Mahnschreiben ein - und dies, obwohl die Datenerfassung noch läuft und die ersten Fragebögen erst seit Montag ausgewertet werden.

Hier zeigt sich ein weiteres Problem. Für die Ermittlung der Grundstückseigentümer wird nicht nur das Grundbuch eingesetzt, sondern auch Datenbanken des Finanzamts oder der kommunalen Verwaltung. Kommt es hier zu Abweichungen - so beispielsweise wenn im Grundbuch der Ehepartner mit vermerkt ist und beim Finanzamt nur der Bürger selbst in der Datenbank auftaucht - erhält der Betroffene mehrfach Post.

Die meisten Zensus-Teilnehmer dürften sich wohl nur wundern, dass sie den Fragebogen doppelt oder im schlimmsten Fall bis zu viermal zugestellt bekommen, aber lediglich ein ausgefülltes Exemplar zurückschicken. Für die übrigen Formulare gehen dann nach einiger Zeit ebenfalls Mahnschreiben heraus. Scherschinski betonte, dass dies nicht dazu führen wird, dass "der Gerichtsvollzieher vor der Tür stehen" wird. Allerdings wird dem Bürger hier wegen Schlampereien auf staatlicher Seite ein deutlicher Mehraufwand bei der Klärung der nicht selbst verursachten Probleme zugemutet.
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