Richter weist Teile der AMD-Klage gegen Intel zurück
Richter Joseph Farnan am Bezirksgericht des US-Bundesstaates Delaware traf diese Entscheidung, nachdem AMD Intel in den vergangenen Monaten einige Marktanteile abnehmen konnte. Die Kalifornier hatten der Nummer 1. im Prozessormarkt vorgeworfen, mit zweifelhaften Methoden - darunter auch Knebelverträge, die Partnern den Einsatz von AMD-Produkten untersagten - seine Stellung als Marktführer verteidigen zu wollen.
Intel argumentierte in dem Verfahren, dass AMD Kompensation für verlorene Marktanteile erwirken wolle, die auf den schleppenden Verkauf von Prozessoren, die in Deutschland produziert und an nicht-amerikanische Kunden verkauft werden sollten. Daher könne AMD nicht versuchen, in den USA Entschädigungen für Wettbewerbsverzerrungen einzuklagen, die, wenn sie überhaupt vorlagen, nicht in den Vereinigten Staaten entstanden sein sollen.
Richter Farnan folgte nun dieser Argumentation und schrieb in seiner Urteilsbegründung, dass AMD nicht nachweisen konnte, wie die Verluste im Ausland das US-Geschäft des Unternehmens geschädigt haben sollen. Zwar gebe es Nebeneffekte in den USA, diese dürften jedoch keinen Anlass für ein Wettbewerbsverfahren geben.
Intel begrüsste die Entscheidung, wollte aber keinen Angaben zum weiteren Fortschritt des Verfahrens machen. AMD seinerseits kündigte trotz der Teilniederlage an, weiter gegen seinen Konkurrenten vorgehen zu wollen. Dabei setzt man nach eigenen Angaben auf eine Kombination von Klagen in verschiedenen Teilen der Welt. Aktuell ermittelt auch die EU gegen Intel, weil das Unternehmen offenbar einen Exklusivvertrag mit der deutschen Metro-Gruppe (z.B. Saturn, Media Markt) geschlossen hatte.
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