Ärztin mit wohl folgenschwerem Sieg gegen Bewertungsportal Jameda
Das Ärzte-Bewertungsportal Jameda hat vor dem Bundesgerichtshof (BHG) letztinstanzlich einen Rechtsstreit verloren, der wohl für die ganze Branche Folgen haben dürfte. Denn der BGH hat heute entschieden, dass Jameda dem Wunsch einer Kölner Dermatologin entsprechen und ihre Bewertung entfernen muss.
Gerade Ärzte sind Wächter unserer Gesundheit und entsprechend Vertrauenspersonen. Niemand will sich in die Hände eines schlechten Arztes begeben und da helfen Portale wie Jameda sicherlich ungemein. Das gefällt natürlich jenen nicht, die aus welchen Gründen auch immer dort nicht so gut wegkommen.
Eine Kölner Ärztin hat Jameda verklagt, aber im aktuellen Fall nicht etwa, weil sie sich an einer schlechten Bewertung störte. Denn ihre Note war und ist (derzeit) mit 1,2 bestens, auf Jameda kommen Schulnoten zum Einsatz. Diese Wertung lag jedoch ursprünglich bei 4,7, nach dem Einschalten eines Anwalts wurden die negativen Wertungen entfernt und die Note kletterte signifikant nach oben. Die Medizinerin störte sich im aktuell verhandelten Fall an der Bezahlkonkurrenz auf dem Portal, dies machte sie zur Basis, ihren Eintrag ganz entfernen zu lassen.
Die Angelegenheit landete vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe und das deutsche Höchstgericht entschied heute zu Gunsten der Klägerin. Demnach verhindert das Premium-Modell, dass Jameda als "neutraler Informationsmittler" auftritt, berichtet die Tagesschau auf ihrer Seite. An der Bewertungsfunktionalität stören sich die Karlsruher Richter grundsätzlich nicht, ohne Premium-Schiene ist das nach wie vor erlaubt.
Update: Jameda hat kurz nach der Verkündung des Urteils reagiert und schreibt in einer Mitteilung, dass man "Anzeigen mit sofortiger Wirkung zur weiteren rechtmäßigen und vollständigen Listung von Ärzten entsprechend angepasst" habe. Das habe laut Jameda zur Folge, dass sich Ärzte nach wie vor nicht löschen lassen können (Danke Memfis für den Hinweis).
Eine Kölner Ärztin hat Jameda verklagt, aber im aktuellen Fall nicht etwa, weil sie sich an einer schlechten Bewertung störte. Denn ihre Note war und ist (derzeit) mit 1,2 bestens, auf Jameda kommen Schulnoten zum Einsatz. Diese Wertung lag jedoch ursprünglich bei 4,7, nach dem Einschalten eines Anwalts wurden die negativen Wertungen entfernt und die Note kletterte signifikant nach oben. Die Medizinerin störte sich im aktuell verhandelten Fall an der Bezahlkonkurrenz auf dem Portal, dies machte sie zur Basis, ihren Eintrag ganz entfernen zu lassen.
Premium-Funktionen
Denn auf Jameda können Ärzte gegen Bezahlung eine prominentere Rolle einnehmen, wer dort eine Premium-Mitgliedschaft aktiviert, der wird beispielsweise auch mit Bild angezeigt. Für die Klägerin war vor allem entscheidend, dass andere Ärzte neben ihrem Profil eingeblendet werden, Premium-Kunden indes vor solcher Konkurrenz verschon bleiben.Die Angelegenheit landete vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe und das deutsche Höchstgericht entschied heute zu Gunsten der Klägerin. Demnach verhindert das Premium-Modell, dass Jameda als "neutraler Informationsmittler" auftritt, berichtet die Tagesschau auf ihrer Seite. An der Bewertungsfunktionalität stören sich die Karlsruher Richter grundsätzlich nicht, ohne Premium-Schiene ist das nach wie vor erlaubt.
Update: Jameda hat kurz nach der Verkündung des Urteils reagiert und schreibt in einer Mitteilung, dass man "Anzeigen mit sofortiger Wirkung zur weiteren rechtmäßigen und vollständigen Listung von Ärzten entsprechend angepasst" habe. Das habe laut Jameda zur Folge, dass sich Ärzte nach wie vor nicht löschen lassen können (Danke Memfis für den Hinweis).
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