Gericht verbietet Amazon Vertipper-Keyword-Werbung für Birkenstock
Ein deutsches Gericht hat Amazon verboten, bei Google Keywords mit typischen Falschschreibungen der Marke Birkenstock zu schalten, um so Kunden auf die Handelsplattform zu locken. Es ist die zweite Runde im Streit zwischen Birkenstock und Amazon als "Mittäter für Markenpiraterie".
Wer bei Google irrtümlich nach "Brikenstock", "Birkenstok", "Bierkenstock" oder anderen Varianten des bekannten Markennamens Birkenstock gesucht hat, wurde bislang vom Online-Handelsriesen Amazon gezielt abgefangen. Amazon schaltete Werbung für die entsprechenden Tippfehler, muss das nun nach dem neuen Urteil aber unterlassen. Das berichtet die Nachrichtenagentur Reuters mit Verweis auf das Urteil, welches bereits am 20. Dezember vom Landgericht Düsseldorf ausgesprochen wurde.
Da Fälschungen "nicht proaktiv verhindert" werden, versucht Birkenstock jetzt seine Kunden auf verschiedenen Wegen zu schützen.
Das Gericht schloss sich der Rechtsauffassung des Schuhherstellers an und bejahte eine Verwechslungsgefahr, die auch von den falsch geschriebenen Markennamen ausgehe. Der Verbraucher müsse entsprechend geschützt werden, denn er kann im Grunde nicht ahnen, dass er durch seinen Tippfehler bei einer Fälschung der Marke landen kann.
Siehe auch: Markenpiraten: Birkenstock will 2018 nicht mehr bei Amazon verkaufen
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Keine Garantie, was Amazon liefert
Zu sehen ist das aber im Fall von Birkenstock als Großes Ganzes. Die Beziehungen zwischen Amazon und Birkenstock haben in den vergangenen Monaten stark gelitten, da bei Amazon immer wieder gefälschte Markenware auftauchte - darunter auch nachgemachte weltbekannte Treter von Birkenstock. Das deutsche Traditionsunternehmen hatte sich deshalb bereits schon vom direkten Verkauf über Amazon zurückgezogen, da Amazon nicht garantieren konnte, dass Kunden, die über den Marktplatz Birkenstock kaufen, auch wirklich echte Birkenstock bekommen.Da Fälschungen "nicht proaktiv verhindert" werden, versucht Birkenstock jetzt seine Kunden auf verschiedenen Wegen zu schützen.
Das Gericht schloss sich der Rechtsauffassung des Schuhherstellers an und bejahte eine Verwechslungsgefahr, die auch von den falsch geschriebenen Markennamen ausgehe. Der Verbraucher müsse entsprechend geschützt werden, denn er kann im Grunde nicht ahnen, dass er durch seinen Tippfehler bei einer Fälschung der Marke landen kann.
Amazon arbeitet eng mit allen Partnern zusammen
Amazon gab gegenüber Reuters an, dass man "eng mit Verkäufern und Rechteinhabern zusammenarbeitet, um betrügerische Produkte aufzuspüren und zu verhindern, dass sie auf den Amazon Marktplatz gelangen".Siehe auch: Markenpiraten: Birkenstock will 2018 nicht mehr bei Amazon verkaufen
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