Facebook: Kartellamt sieht "möglichen Missbrauch von Marktmacht"
Das soziale Netzwerk Facebook steht seit Jahren wegen der Sammlung von Daten in der Kritik. Und dieser Kritik schloss sich nun das Bundeskartellamt an. Denn Kartellamtspräsident Andreas Mundt sagte in einem Interview, dass man das Unternehmen diesbezüglich genauer unter die Lupe nehmen könnte.
Das "missbräuchliche" Sammeln von Daten aus Drittquellen könnte für das soziale Netzwerk Folgen haben. Denn wie Andreas Mundt, Chef des Kartellamts gegenüber der Rheinischen Post sagte (via Zeit Online), könnte das Sanktionen zur Folge haben.
Mundt dazu: "Wir kritisieren die Art und Weise, wie das Unternehmen persönliche Daten sammelt und verwertet, als möglichen Missbrauch von Marktmacht." Ein mögliches Szenario ist ein regulatorischer Eingriff, meint der Kartellamtspräsident. "Vielleicht müssen wir am Ende das Sammeln und Verwerten von Daten aus Drittquellen ohne ausdrückliche Zustimmung der Nutzer hierfür verbieten."
Problematisch sind für Kartellhüter vor allem Daten aus Drittquellen, die Facebook sammelt. Das sind Informationen von außerhalb, die auf Basis einer Verknüpfung mit dem Facebook-Konto zum Unternehmen "kommen", da dieses dem Nutzer womöglich nicht bewusst ist. Das betrifft sowohl Facebook-eigene Dienste wie Instagram oder WhatsApp als auch Seiten, die mit Facebook auf sonstige Weise verknüpft sind, etwa Nachrichtendienste, auf denen man per Facebook-Konto kommentiert.
Eine wesentliche Rolle spielt hier auch die marktbeherrschende Stellung von Facebook, denn vielfach hat der Nutzer keine andere Wahl als das soziale Netzwerk zu nutzen, und das eben auch außerhalb des eigentlichen Facebook-Angebots.
Mundt dazu: "Wir kritisieren die Art und Weise, wie das Unternehmen persönliche Daten sammelt und verwertet, als möglichen Missbrauch von Marktmacht." Ein mögliches Szenario ist ein regulatorischer Eingriff, meint der Kartellamtspräsident. "Vielleicht müssen wir am Ende das Sammeln und Verwerten von Daten aus Drittquellen ohne ausdrückliche Zustimmung der Nutzer hierfür verbieten."
Drittquellen
Zwar handelt es sich bei Facebook um ein US-Unternehmen, dennoch hat die Behörde auch in Deutschland entsprechende Möglichkeiten. Das könnte einerseits die deutsche Tochter des Unternehmens betreffen, anderseits könnte man das so genannte Auswirkungsprinzip zur Anwendung bringen. Denn Verstöße, die sich hierzulande auswirken, können sehr wohl vom Kartellamt geahndet werden.Problematisch sind für Kartellhüter vor allem Daten aus Drittquellen, die Facebook sammelt. Das sind Informationen von außerhalb, die auf Basis einer Verknüpfung mit dem Facebook-Konto zum Unternehmen "kommen", da dieses dem Nutzer womöglich nicht bewusst ist. Das betrifft sowohl Facebook-eigene Dienste wie Instagram oder WhatsApp als auch Seiten, die mit Facebook auf sonstige Weise verknüpft sind, etwa Nachrichtendienste, auf denen man per Facebook-Konto kommentiert.
Eine wesentliche Rolle spielt hier auch die marktbeherrschende Stellung von Facebook, denn vielfach hat der Nutzer keine andere Wahl als das soziale Netzwerk zu nutzen, und das eben auch außerhalb des eigentlichen Facebook-Angebots.
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