Unerlaubte Telefonwerbung:
Verbraucherbeschwerden nahmen 2017 zu
deutlich angestiegen und setzt damit den Trend der Vorjahre fort. In Zahlen heißt das über 52.000 schriftliche Beschwerden, die bis Ende November von der Bundesnetzagentur angenommen wurden. Im Vorjahreszeitraum waren es nur 29.000 Fälle, was aber auch damit zusammenhängen dürfte, dass die Möglichkeit der Beschwerde immer bekannter wird.
Dass die Bundesnetzagentur in diesen Fällen auch durchgreift, zeigt eine andere Zahl: Allein im Jahr 2017 wurden bislang 1,2 Millionen Euro an Bußgeldern verhängt. 2016 beliefen sich die Bußgelder auf 900.000 Euro, im Jahr 2015 auf 460.000 Euro.
Bei dieser Art der Abzocke war in den letzten Wochen ein enormer Zuwachs zu spüren. Allein seit Oktober sind über 60.000 schriftliche Beschwerden eingegangen.
Um Betrügern dieses Geschäftsmodell mit teuren Auslandsverbindungen schwerer zu machen, hatte es im Herbst bereits eine verhältnismäßig einfache Lösung gegeben. Mobilfunk-Betreiber müssen ihre Kunden nun vor dem Verbindungsaufbau ins teure Ausland bei bestimmten internationalen Vorwahlen über die entstehenden Kosten informieren. Infografik: Telefonwerbung
Ein weiterer wichtiger Posten bei den Aufgaben der Bundesnetzagentur ist der reibungslose Anbieterwechsel. Die Zahl der Fälle, in denen Kunden über einen Tag eine Versorgungsunterbrechung hinzunehmen hatten, ist demnach gesunken. Es gab nur 17.000 Beschwerden und 3.000 Fälle, in denen die Bundesnetzagentur schließlich tätig werden musste.
"Nie zuvor haben sich so viele Verbraucher bei der Bundesnetzagentur beschwert wie in diesem Jahr", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Die hohe Zahl der Anfragen zeigt, dass die Bundesnetzagentur bei Telekommunikationsthemen als Behörde für Verbraucherfragen wahrgenommen wird und auch das Vertrauen der Verbraucher genießt. Oft können wir konkret helfen, zum Beispiel wenn beim Wechsel des Anbieters Probleme auftreten. Gegen Rufnummernmissbrauch und unerlaubte Telefonwerbung gehen wir konsequent vor."
2017 wurde dabei auch erstmals ein Bußgeld in Höhe von 300.000 Euro, was die aktuell höchstmögliche Geldbuße ist, gegen einen Stromanbieter ausgesprochen. Dieser hatte laut Bundesnetzagentur "mehrere tausend Verbraucher in massiver und höchst manipulativer Form über einen langen Zeitraum belästigt".
Siehe auch: Bundesnetzagentur unternimmt endlich etwas gegen Ping-Anrufe
Das Jahr 2017 war für die Bundesnetzagentur wieder turbulent. Die Anzahl der eingegangenen Verbraucherbeschwerden über unerlaubte Telefonwerbung ist über das Jahr wieder Auszüge aus der Statistik der Bundesnetzagentur 2017
- 52.000 Beschwerden über Telefonwerbung
- 1,2 Millionen Euro Bußgelder
- 160.000 Beschwerden über den Missbrauch von Rufnummern,
- darunter über 75.000 über Ping-Anrufe
- 700 Rufnummern wurden abgeschaltet
- Höchste Einzelstrafe von 300.000 Euro
Dass die Bundesnetzagentur in diesen Fällen auch durchgreift, zeigt eine andere Zahl: Allein im Jahr 2017 wurden bislang 1,2 Millionen Euro an Bußgeldern verhängt. 2016 beliefen sich die Bußgelder auf 900.000 Euro, im Jahr 2015 auf 460.000 Euro.
Premium-SMS, Spam und mehr
Dem gegenüber steht die Zahl von über 160.000 schriftlichen Beschwerden über den Missbrauch von Rufnummern. Darunter sind vor allem Abzocke mit Premium-SMS-Diensten, Telefon-Spamanrufen und so genannten Fake-Gewinnmitteilungen, aber auch die immer häufiger auftauchenden Ping-Anrufe. Ping-Anrufe sollen die Betreffenden dazu animieren, teure Rückrufe zu starten. Die Opfer werden dabei nur angepingt, so dass sie einen verpassten Anruf meist auf dem Handy sehen und dann häufig reflexartig einfach zurückrufen, auch wenn sie die Rufnummer nicht kennen.Bei dieser Art der Abzocke war in den letzten Wochen ein enormer Zuwachs zu spüren. Allein seit Oktober sind über 60.000 schriftliche Beschwerden eingegangen.
Um Betrügern dieses Geschäftsmodell mit teuren Auslandsverbindungen schwerer zu machen, hatte es im Herbst bereits eine verhältnismäßig einfache Lösung gegeben. Mobilfunk-Betreiber müssen ihre Kunden nun vor dem Verbindungsaufbau ins teure Ausland bei bestimmten internationalen Vorwahlen über die entstehenden Kosten informieren. Infografik: Telefonwerbung
Wie reagiert die Bundesnetzagentur?
Die Bundesnetzagentur hat dabei im vergangenen Jahr rund 700 entsprechende Rufnummern abgeschaltet und in 69 Fällen Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbote verhängt, so dass Verbraucher nicht belastet werden können.Ein weiterer wichtiger Posten bei den Aufgaben der Bundesnetzagentur ist der reibungslose Anbieterwechsel. Die Zahl der Fälle, in denen Kunden über einen Tag eine Versorgungsunterbrechung hinzunehmen hatten, ist demnach gesunken. Es gab nur 17.000 Beschwerden und 3.000 Fälle, in denen die Bundesnetzagentur schließlich tätig werden musste.
2017 wurde dabei auch erstmals ein Bußgeld in Höhe von 300.000 Euro, was die aktuell höchstmögliche Geldbuße ist, gegen einen Stromanbieter ausgesprochen. Dieser hatte laut Bundesnetzagentur "mehrere tausend Verbraucher in massiver und höchst manipulativer Form über einen langen Zeitraum belästigt".
Siehe auch: Bundesnetzagentur unternimmt endlich etwas gegen Ping-Anrufe
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