Schärfere Gesetze gegen Telefonwerbung weiterhin zahnlose Tiger

Auch die verschärften gesetzlichen Regelungen gegen unerlaubte Telefonwerbung helfen den belästigten Verbrauchern kaum. Die Zahlen gehen zwar zurück, aber es ist völlig unklar, ob dieser Trend auf die höheren Bußgelder zurückgeführt werden kann - denn diese kommen nur selten zum Einsatz.
In diesem Jahr erreichten die Bundesnetzagentur bis Ende Oktober bereits 22.028 Beschwerden von Anschlussinhabern, die von Werbeanrufen gestört wurden. Das berichtete die Saarbrücker Zeitung unter Berufung auf die Antworten der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen-Fraktion im Bundestag. Im vergangenen Jahr gingen insgesamt 33.147 Eingaben dieser Art ein.

Die Bundesregierung räumt dabei ein, nicht beurteilen zu können, ob der Rückgang tatsächlich auf die veränderte Gesetzeslage zurückzuführen ist, oder ob hier andere Faktoren eine Rolle spielen - etwa, dass Verbraucher sich seltener beschweren oder auf die leichteren Möglichkeiten, Anrufer in Smartphones selbst zu blockieren, zurückgreifen.

Die neuen Richtlinien im Gesetz gelten seit dem Jahr 2013. Statt der bis dahin maximal 50.000 Euro Geldbuße kann die zuständige Bundesnetzagentur nun 300.000 Euro verhängen. Allerdings ist das maximale Strafmaß durch die Behörde wohl noch gar nicht ausgereizt worden, um gegen Firmen vorzugehen, die versuchen, Verbrauchern am Telefon illegal Verträge unterzuschieben. Infografik: TelefonwerbungTelefonwerbung Wie wenig Konsequenzen eine rechtswidrige Praxis hat, zeigt auch die Zahl der eingeleiteten Verfahren. In der Zeit von 2009 bis 2013 summierte sich die Zahl der eingegangenen Beschwerden auf 187.054. Im Ergebnis leitete die Bundesnetzagentur in dem Zeitraum allerdings nur 618 Verfahren gegen Unternehmen ein. Auch wenn hier in der Regel verschiedene Eingaben zu einem Fall zusammengefasst wurden, weil die gleichen Anrufer dahinter standen, wirkt die Zahl doch recht gering. Seitens der Grünen wird aufgrund dieser Entwicklung erneut gefordert, dass Verträge überhaupt nicht am Telefon abgeschlossen werden können, sondern hier im Nachhinein eine schriftliche Form zwingend notwendig wird, damit diese in Kraft treten.
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