Abbuchung bei Negativratings:
Wenn die Yelp-Bewertung teuer wird
Ratings in Apps wie Tripadvisor oder Yelp sind mittlerweile ein großer Faktor für Erfolg oder Misserfolg von Restaurants und Hotels. Ein Hotelbetreiber im US-Bundestaat Indiana nutzte deshalb eine Anti-Negativbewertungs-Richtlinie in seinen Vertragsbedingungen und buchte von Gästen bei Negativbewertungen zur Strafe Geld ab.
Bei dem von der Washington Post berichteten Fall war einer Hotelbesucherin ein nach eigenen Angaben ungereinigtes Hotelzimmer zur Verfügung gestellt worden. Während ihres Aufenthalts versuchte die Besucherin vergeblich sich zu beschweren, konnte aber keinen Mitarbeiter antreffen. Auch beim Auschecken fand sie niemandem an der Rezeption vor und verließ das Hotel somit, ohne sich beschwert zu haben.
Wie der beklagte Hoteleigner inzwischen bekanntgab, sei die Abbuchung durch eine Anti-Negativbewertungs-Richtlinie des Hotels gedeckt gewesen. Diese hätte Besuchern untersagt, eine Negativbewertung zu hinterlassen, ohne sich vorher beschwert zu haben. Genau dies sei aus seiner Sicht bei dem Fall aber geschehen. Als Kläger tritt in dem Verfahren der Bundesstaat auf, welcher dem Hoteleigner eine "unfaire, beleidigende und täuschende" Politik vorwirft.
Inzwischen hat die Führung des Hotels gewechselt und die neuen Eigner haben mit den Folgen des Negativkommentars und der Publicity zu dem Vorfall zu kämpfen, auch wenn mittlerweile keine Anti-Negativbewertungs-Richtlinie mehr zum Einsatz kommt. Während die neuen Hoteleigner wohl mit diesem wirtschaftlichen Schaden leben müssen, stehen die Chancen der Hotelbesucherin gut, ihr Geld zurückzubekommen.
Erst Drohung, dann Abbuchung
Einige Tage nach ihrer Abreise erhielt sie dann eine Email mit der Bitte, eine Onlinebewertung zu hinterlassen. Dies tat sie dann auch umgehend mit einer Negativbewertung, in der sie alle Kritikpunkte detailliert aufführte. Der Hoteleigner reagierte auf diese Bewertung mit einer Abmahnung und forderte sie unter Androhung von Rechtsmitteln auf, ihren Beitrag wegen geschäftsschädigender Auswirkungen zurückzuziehen. Einige Tage später wurde dann der Geldbetrag von ihrer Kreditkarte abgebucht.Wie der beklagte Hoteleigner inzwischen bekanntgab, sei die Abbuchung durch eine Anti-Negativbewertungs-Richtlinie des Hotels gedeckt gewesen. Diese hätte Besuchern untersagt, eine Negativbewertung zu hinterlassen, ohne sich vorher beschwert zu haben. Genau dies sei aus seiner Sicht bei dem Fall aber geschehen. Als Kläger tritt in dem Verfahren der Bundesstaat auf, welcher dem Hoteleigner eine "unfaire, beleidigende und täuschende" Politik vorwirft.
Inzwischen hat die Führung des Hotels gewechselt und die neuen Eigner haben mit den Folgen des Negativkommentars und der Publicity zu dem Vorfall zu kämpfen, auch wenn mittlerweile keine Anti-Negativbewertungs-Richtlinie mehr zum Einsatz kommt. Während die neuen Hoteleigner wohl mit diesem wirtschaftlichen Schaden leben müssen, stehen die Chancen der Hotelbesucherin gut, ihr Geld zurückzubekommen.
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