Nachdem Verbraucherschützer ein komplettes Verbot von StreamOn forderten, weil dieser Verstoß gegen die Netzneutralität letztlich die Wahlmöglichkeiten der Nutzer einschränken wird, prüfte die Bundesnetzagentur die Offerte der Telekom. Da in der EU-Richtlinie zur Netzneutralität solche Zero-Rating-Angebote nicht konkret behandelt wurden, sah man aber keine Handhabe, um gegen die gesamte Option vorzugehen. Allerdings machte man Auflagen zu Teilaspekten.
Telekom droht mit Preisschild
So verlangt die Bundesnetzagentur nun beispielsweise, dass die Vorzüge auch im Ausland gelten müssen. Wenn der Nutzer sein Datenvolumen ohne Roaming-Aufpreise im EU-Gebiet frei verwenden kann, muss dann auch gewährleistet sein, dass die StreamOn-Dienste beim Roaming nicht auf das Volumen angerechnet werden.Weiterhin machte die Bundesnetzagentur die Auflage, dass die Telekom nicht auch noch in den jeweiligen Dienst selbst eingreifen darf. Aktuell ist es so, dass nur die Nutzer in den teuersten Tarifen die Videostreaming-Angebote von StreamOn-Partnern in HD-Auflösung ansehen können. Bei anderen wird zwangsweise auf ein SD-Format heruntergestuft. Dafür gibt es nach Ansicht der Bundesnetzagentur aber keinen Grund.
Die Telekom reagierte aber ziemlich aggressiv auf die Auflagen. Der Konzern drohte damit, StreamOn mit den Auflagen der Behörde nicht mehr kostenlos anbieten zu können. Außerdem will man nun Widerspruch einlegen, was letztlich bedeuten wird, dass die Auseinandersetzung vor Gericht weitergeführt wird.
2017-12-15T15:42:00+01:00Christian Kahle
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