Fall Megaupload: Rückschlag für Kim Dotcom im Auslieferungsverfahren

Der gebürtige Deutsche Kim Schmitz alias Kim Dotcom hat in seiner Wahlheimat Neuseeland zuletzt einige Erfolge vor Gericht feiern können, doch nun musste er einen herben Rückschlag hinnehmen und das auf einem überaus wichtigen Teilbereich: der Auslieferungsverhandlung. Ein Höchstrichter hat sieben von acht Argumenten gegen eine Auslieferung abgewiesen.
Kim DOTCOM, Kim Schmitz, Mega
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Der juristische Kampf von Kim Dotcom gegen die gegen ihn erhobenen Vorwürfe hat diverse Schauplätze. Und da lief es für den 43-Jährigen zuletzt ganz gut: Die neuseeländische Justiz hat die Überwachung Dotcoms und den Polizeieinsatz gegen ihn als übertrieben bzw. illegal eingestuft. Außerdem hat er einen Teil seiner beschlagnahmten Besitztümer zurückbekommen.

Auslieferungsverfahren

Doch nun gab es wieder schlechte Nachrichten und das auf einem entscheidenden Bereich: Denn für Dotcom droht wieder eine Auslieferung an die USA, denn New Zealand High Court-Richter Timothy Brewer hat sich auf die Seite der US-Regierung gestellt. Dabei geht es unter anderem um die Gültigkeit der Hausdurchsuchung und der Haftbefehle, auf deren Grundlage die neuseeländischen Behörden gegen den Megaupload-Gründer vorgingen.

Dotcoms Anwälte hatten insgesamt acht Punkte des Vorgehens gegen ihren Mandanten beanstandet, laut New Zealand Herald hat die US-Regierung sieben davon widersprochen. Richter Brewer schloss sich allen an, einen Punkt haben die Vertreter der US-Regierung nicht angesprochen, nämlich der Anordnung, die elektronischen Geräte von Dotcom zu klonen und in die USA zu schicken.

Der mittlerweile fast sechs Jahre dauernde juristische Kampf ist damit noch nicht vorbei, denn im Februar 2018 steht die nächste Runde an, dann geht es vor das Berufungsgericht Court of Appeal.

Siehe auch: Polizei zahlt Kim Dotcom eine Entschädigung in sechsstelliger Höhe

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