O2-Kundenwerber dürfen nicht mehr mit Falschbehauptungen 'arbeiten'

Der deutsche Mobilfunker O2, der zum spanischen Te­le­kom­mu­ni­ka­ti­ons­kon­zern Telefónica gehört, hat mit unerlaubten Mitteln versucht, Kunden für sich zu gewinnen. Das hat heute das Oberlandesgericht München festgestellt und Kundenwerbern untersagt, falsche Aussagen zu Konkurrenten zu machen.

"Einzelfälle"

In dem heute bekannt gewordenen Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München ging es um Einzelfälle, in denen O2-Werber bei Telekom-Kunden angerufen haben. Die Mitarbeiter von O2 bzw. im Auftrag des Unternehmens tätigen Dienstleister haben dabei Falschbehauptungen über die Deutsche Telekom getätigt, dagegen hatte der Bonner Konzern geklagt.

Das OLG München hat eine Unterlassungsklage gegen Telefónica bestätigt, der spanische Konzern und O2-Betreiber muss dafür sorgen, dass sich so etwas nicht wiederholt (via Heise). Konkret ging es dabei um zwei Fälle. In einem hat der Werbeanrufer behauptet, dass der Anschluss nicht mehr von der Telekom bedient würde.

Der zweite Anruf war noch absurder: Der Werber behauptete darin, dass es ein neues Gesetz gebe, wonach Kunden nicht länger Telefon- und Internet-Anschluss bei zwei unterschiedlichen Anbietern buchen dürften. Das ist natürlich an den Haaren herbeigezogen, dennoch haben sich die verunsicherten Kunden bei der Telekom gemeldet, worauf das Unternehmen Klage gegen Telefónica eingereicht hat.

Das Gericht gab der Telekom Recht, stellt aber auch fest, dass es sich hier nicht um eine weit verbreitete Masche der O2-Werber handelt, sondern um Einzelfälle. Telefónica hat die Glaubwürdigkeit einer Zeugin in Frage gestellt, das OLG München sah das aber anders.

Die heutige Verhandlung war bereits die zweite Runde in diesem Fall, die Telekom hat auch schon die erste Instanz für sich entscheiden. Eine neuerliche Berufung von Telefónica ist deshalb wohl unwahrscheinlich.

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