Paypal (Ver)Käuferschutz ist nicht alles:
BGH lässt Klagen zu
veröffentlichten Urteil entschieden
(BGH AZ: VIII ZR 83/16 und VIII ZR 213/16t). Einem Verkäufer steht es demnach zu, eine Zahlung vor Gericht einzuklagen, auch wenn der PayPal Käuferschutz zuvor die Rückabwicklung ermöglicht hat. Zuvor hatte es einige Fälle gegeben, bei denen die Streitparteien die Abweisung der so genannten Kaufpreisklage mit der Begründung gefordert hatten, dass der PayPal Käuferschutz bereits nach seinen Richtlinien geprüft und anders entschieden hatte.
Ähnlich sah es in einem zweiten vom BGH geprüften Fall aus. Dabei ging es um die Qualität der Ware. Eine gekaufte Metallbandsäge wurde von der Käuferin als "mangelhafter und billiger Import aus Fernost" gerügt. Der Käuferschutz hatte ihr schließlich den Verkaufspreis zurückerstattet und sie aufgefordert, die Säge zu vernichten. Der Verkäufer bestritt die Vorwürfe und wollte bezahlt werden.
Für Nutzer des PayPal-Käuferschutz bedeutet das Urteil nun nur, dass man sich nicht auf die PayPal-Entscheidung allein verlassen sollte, eine weitere Klage des Gegners ist weiterhin möglich.
Das hat nun der Bundesgerichtshof in einem heute Klage nicht ausgeschlossen
Der Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass der Anspruch eines Verkäufers auf Zahlung des Kaufpreises zwar erlischt, "wenn der vom Käufer entrichtete Kaufpreis vereinbarungsgemäß dem PayPal-Konto des Verkäufers gutgeschrieben wird". Jedoch treffen die Kaufvertragsparteien mit der einverständlichen Verwendung des Bezahlsystems PayPal gleichzeitig stillschweigend die weitere Vereinbarung, dass die betreffende Kaufpreisforderung wiederbegründet wird, wenn das PayPal-Konto des Verkäufers nach einem erfolgreichen Antrag des Käufers auf Käuferschutz rückbelastet wird.Prüfung vor Gericht
In den vorliegenden Fällen ging es dabei einmal um ein Smartphone, welches nach einem (vereinbarten) unversicherten Versand nicht beim Käufer angekommen sein soll. Der Käufer hatte PayPal um die Erstattung des Kaufpreises gebeten und diesen erhalten. Der Verkäufer klagte dagegen - was wie der BGH nun entschieden hat sein gutes Recht ist, auch wenn die Vorinstanzen zunächst anders entschieden hatten.Ähnlich sah es in einem zweiten vom BGH geprüften Fall aus. Dabei ging es um die Qualität der Ware. Eine gekaufte Metallbandsäge wurde von der Käuferin als "mangelhafter und billiger Import aus Fernost" gerügt. Der Käuferschutz hatte ihr schließlich den Verkaufspreis zurückerstattet und sie aufgefordert, die Säge zu vernichten. Der Verkäufer bestritt die Vorwürfe und wollte bezahlt werden.
Für Nutzer des PayPal-Käuferschutz bedeutet das Urteil nun nur, dass man sich nicht auf die PayPal-Entscheidung allein verlassen sollte, eine weitere Klage des Gegners ist weiterhin möglich.
Thema:
Neueste Downloads
Jetzt als Amazon Blitzangebot
Ab 08:39 Uhr XbotGo Sportkamera
Original Amazon-Preis
199,00 €
Im Preisvergleich ab
199,00 €
Blitzangebot-Preis
169,15 €
Ersparnis zu Amazon 15% oder 29,85 €
Neue Nachrichten
Beliebte Nachrichten
Videos
Meist kommentierte Nachrichten
❤ WinFuture unterstützen
Sie wollen online einkaufen?
Dann nutzen Sie bitte einen der folgenden Links,
um WinFuture zu unterstützen:
Vielen Dank!
Alle Kommentare zu dieser News anzeigen