Verkauf von Kinder-Smartwatches mit Abhörfunktion jetzt verboten
Die Bundesnetzagentur hat Vertrieb und Besitz von Smartwatches für Kinder verboten, wenn diese über eine integrierte SIM-Karte und eine eingeschränkte Telefoniefunktion verfügen. Hintergrund ist der Umstand, dass die Geräte zum unerlaubten Abhören der Umgebung des Trägers verwendet werden könnten, auch wenn dies eigentlich als nützliches Feature vermarktet wird.
Wie die Bundesnetzagentur heute in einer Pressemitteilung verlauten ließ, hat man den Verkauf von Kinderuhren mit Abhörfunktion verboten. Die Behörde sei auch schon gegen mehrere Anbieter aus dem Internet vorgegangen, die entsprechende Geräte zu verkaufen versuchten. Es gehe darum, das "Umfeld von Kindern zu schützen", heißt es. Eigentlich können Eltern von Kindern, die eine solche Uhr tragen, mit Hilfe einer App Kontakt zu dem Gerät herstellen und dann das darin verbaute Mikrofon nutzen.
Eigentlich sollen die Uhren also wie eine Art mobiles Babyphone verwendet werden, damit Eltern auf Wunsch "horchen" können, was ihr Nachwuchs denn so treibt. Nach Meinung der Bundesnetzagentur handelt es sich aber um eine "unerlaubte Sendeanlage", weil diese Ermittlungen zufolge auch zum "Abhören von Lehrern im Unterricht" genutzt werden. Über die App kann die Uhr nämlich dazu gebracht werden, eine beliebige Telefonnummer anzurufen, ohne dass der Träger und die Personen in seiner Umgebung dies mitbekommen.
Derartige Abhörfunktionalität sei in Deutschland aber schlichtweg illegal. Die Bundesnetzagentur rät nun vor allem Schulen und ihrem Lehrpersonal, verstärkt darauf zu achten, ob Schüler mit solchen Uhren zum Unterricht erscheinen. Sollte die Bundesnetzagentur künftig auf Personen aufmerksam werden, die ihre Kinder mit einer solchen Abhör-Smartwatch ausgerüstet haben, wird sie diese nach eigenen Angaben dazu zwingen, das Gerät zu zerstören.
In solchen Fällen sei ein sogenannter Vernichtungsnachweis zu erbringen. Eltern, die ihrem Kind bereits eine solche Uhr angelegt haben, sollen nun auf Anraten der Bundesnetzagentur dafür sorgen, dass sie die Uhr von sich aus zerstören und dabei einen Vernichtungsnachweis anfertigen und aufbewahren. Ist die jeweilige Uhr zerstört worden, muss sie bei einer Abfallwirtschaftsstation abgeliefert werden, wobei ein entsprechendes Bestätigungsschreiben von den Mitarbeitern unterzeichnet werden sollte. Alternativ sind auch Fotos als Beleg zugelassen, wobei darauf zu achten ist, dass erkennbar ist, dass das zerstörte Produkt auch wirklich nicht mehr funktionsfähig ist.
Eigentlich sollen die Uhren also wie eine Art mobiles Babyphone verwendet werden, damit Eltern auf Wunsch "horchen" können, was ihr Nachwuchs denn so treibt. Nach Meinung der Bundesnetzagentur handelt es sich aber um eine "unerlaubte Sendeanlage", weil diese Ermittlungen zufolge auch zum "Abhören von Lehrern im Unterricht" genutzt werden. Über die App kann die Uhr nämlich dazu gebracht werden, eine beliebige Telefonnummer anzurufen, ohne dass der Träger und die Personen in seiner Umgebung dies mitbekommen.
Derartige Abhörfunktionalität sei in Deutschland aber schlichtweg illegal. Die Bundesnetzagentur rät nun vor allem Schulen und ihrem Lehrpersonal, verstärkt darauf zu achten, ob Schüler mit solchen Uhren zum Unterricht erscheinen. Sollte die Bundesnetzagentur künftig auf Personen aufmerksam werden, die ihre Kinder mit einer solchen Abhör-Smartwatch ausgerüstet haben, wird sie diese nach eigenen Angaben dazu zwingen, das Gerät zu zerstören.
In solchen Fällen sei ein sogenannter Vernichtungsnachweis zu erbringen. Eltern, die ihrem Kind bereits eine solche Uhr angelegt haben, sollen nun auf Anraten der Bundesnetzagentur dafür sorgen, dass sie die Uhr von sich aus zerstören und dabei einen Vernichtungsnachweis anfertigen und aufbewahren. Ist die jeweilige Uhr zerstört worden, muss sie bei einer Abfallwirtschaftsstation abgeliefert werden, wobei ein entsprechendes Bestätigungsschreiben von den Mitarbeitern unterzeichnet werden sollte. Alternativ sind auch Fotos als Beleg zugelassen, wobei darauf zu achten ist, dass erkennbar ist, dass das zerstörte Produkt auch wirklich nicht mehr funktionsfähig ist.
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